28.07.2022 Neutralität wahren
Immer wieder kommt das Thema Neutralität und Fragen nach dem Schadensersatz hoch. Selbst dann, wenn rehamanagement-Nord die Begleitung eines Falles beendet hat, gilt der Code
Immer wieder kommt das Thema Neutralität und Fragen nach dem Schadensersatz hoch. Selbst dann, wenn rehamanagement-Nord die Begleitung eines Falles beendet hat, gilt der Code
So oft wird über die Auswirkungen des Opferstatus nach einem Unfall nachgedacht und geschrieben. Opfer zu sein, kann das Fortkommen in Reha und Teilhabe hindern.
Es ist schon ein komisches Gefühl loszulassen. Schön ist es, wenn es Klientinnen und Klienten auch so geht. Nur das ist ja das Ziel der
Manch ein Klient von rehamanagement-Nord wird von Dienstleistern begleitet. Da gilt es nicht nur eine solche Begleitung zu überwachen, sondern auch Entwicklungen zu klären und
Gespräche werden immer dann schwierig, wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Probleme mit der Einhaltung von Regeln haben. Ganz konkret geht es um den Code of Conduct.
Unfallopfer dürfen nicht alles. Selbst dann, wenn nicht ein Sozialversicherungsträger die Reha bezahlt und die gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht gelten. Das gilt besonders für die Kommunikation mit den Therapeut*innen oder Mitpatient*innen. Als Reha-Manager führt man in einer solchen Situation nicht gerne solche Gespräche und sie sind trotzdem notwendig, um Reha- und Teilhabeziele noch zu erreichen.
Wünschenswert wäre es, wenn Anwältin/Anwalt ihre Mandantschaft informieren würde, was ein Reha-Management ist. Dann könnten Missverständnisse im Erstgespräch schon gleich vermieden werden. „Ich will aber nicht zur Reha nach Oldenburg!“ müsste dann kein Unfallopfer mehr im ersten Telefonat sagen. Und dann gibt es noch einen Grund. Nach dem Code of Conduct sollen sich Versicherung und Anwältin/Anwalt über die Reha-Ziele verständigen und diese vorgeben. Leider findet das in der Praxis nie statt. Das würde nämlich auch bedeuten, dass die Rechtsvertretung ihre Mandant*in informieren, worum es geht. Wie gesagt, dass findet in der Praxis nicht statt.
Schnell ist ein Reha-Dienstleister der Buhmann, wenn sich die Wünsche von Unfallverletzten nicht erfüllen lassen. Ganz konkret ging es um die Organisation von betreuten Wohnen
Das Thema Grenzen des Reha-Managements hatten wir ja schon im „Auf geht’s- der Reha-Blog!“. Nur wie ist das eigentlich mit der Neutralität? Was macht der
Es ist ein Irrtum, dass nur das Unfallopfer freiwillig an Maßnahmen im Reha-Management teilnimmt. Auch die gegnerische Haftpflichtversicherung leistet ihren Beitrag im Reha-Management freiwillig.