Folge 284: Neutralität nach Mandatsende

Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass Reha-Management Nord mit schadensrechtlichen Fragen konfrontiert wird. Sei es in Gesprächen oder wie aktuellen in einer E-Mail. Ein Unfallopfer übermittelt rehamanagement-Nord eine Abfindungserklärung sowie das dazugehörige Gutachten. Das Gutachten bestätigt, was Jörg Dommershausen schon seit Jahren aus rehablitationstechnischer Sicht gesagt hat. Der Betroffene ist durch seine körperlichen und kognitiven Unfallfolgen derart eingeschränkt, dass eine Arbeitsfähigkeit nicht gegeben ist. Dies war auch der Grund der Absprache zwischen Unfallopfer, Rechtsanwalt und Versicherung das Reha-Management zu beenden.

Die Gründe für diese Situation sind vielfältig. Ein Grund war und ist, dass erst Jahre nach dem Unfall ein Reha-Management eingeleitet wurde. Zum damaligen Zeitpunkt war letztendlich, nach ausführlicher Diagnostik, und vielen Gesprächen mit dem Unfallopfer und seiner Familie klar, dass eine Rückkehr in das Arbeitsleben, wie vor dem Unfall, nicht mehr möglich sein wird.

Aktuell schickt das Unfallopfer rehamanagement-Nord eine Abfindungserklärung sowie ein aktuelles Gutachten, mit der Bitte hierzu Stellung zu nehmen.

Dem Unfallopfer musste selbstverständlich unter Bezugnahme auf den Code of Conduct mitgeteilt werden, dass auch nach Ende des Mandats eine Stellungnahme oder Äußerung, in welcher Form auch immer, zu schadensrechtlichen Fragen weder möglich noch zulässig ist.

Verwunderlich ist allerdings, dass zwar in der übermittelten Abfindungserklärung viele Regelungen zu finanziellen Fragen getroffen wurden. Vergessen wurde allerdings das zukünftige Risiko von Reha-Kosten.

Die Sozialversicherung und auch die privaten Krankenversicherungen entwickelt sich hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit ja nicht weiter, sondern fahren Leistungen zurück.

Erstaunlich ist es dann, dass unter Kenntnis dieser Entwicklung zu gesundheitlichen Risiken keine Aussagen getroffen werden. Bei den gesundheitlichen Risiken geht es zum Beispiel um Arthrosen, Epilepsie usw. Regelungen hinsichtlich notwendiger Therapien und Behandlungen außerhalb des kassenärztlichen Rahmens wurden nicht gestaltet und abgesprochen.

Auch Absprachen zu einer möglichen späteren Pflegebedürftigkeit ließen sich der Abfindungserklärung nicht entnehmen. Um allerdings Teilhabe am sozialen Leben und Arbeitsleben sicherzustellen, ist die Beantwortung dieser Fragen wichtig.