Immer wieder kommt das Thema Neutralität und Fragen nach dem Schadensersatz hoch. Selbst dann, wenn rehamanagement-Nord die Begleitung eines Falles beendet hat, gilt der Code of Conduct weiter.
Dies betrifft insbesondere den Punkt, dass rehamanagement-Nord als Reha-Dienstleister keine Aussagen zu schadensrechtlichen Positionen machen darf. Ganz konkret hat Jörg Dommershausen eine E-Mail erhalten, in dem die Abfindungsvereinbarungen übermittelt wurden mit der Frage, ob das so in Ordnung wäre. Natürlich kann und darf es darauf von rehamanagement-Nord keine Antwort geben.
Allgemein sei darauf hingewiesen, dass man bei Abfindungsregelungen auch an die Zukunft denken darf.
Leistungen der Sozialversicherung, aber auch der privaten Krankenversicherungswirtschaft, werden nicht besser, sondern eher schlechter. Insofern dürfen Unfallopfer und Anwältin/Anwalt darüber nachdenken, ob Reha-Leistungen für die Zukunft in eine Abfindungsregelung mit einfließen können.