Manch ein Klient von rehamanagement-Nord wird von Dienstleistern begleitet. Da gilt es nicht nur eine solche Begleitung zu überwachen, sondern auch Entwicklungen zu klären und zu besprechen. Gerade dann, wenn es nicht so gut läuft, ist eine engmaschige Abstimmung notwendig. Da gilt es einen Zeitplan abzustimmen, in dem es um die Realisierung von Maßnahmen geht. Ganz konkret besteht für ein Unfallopfer ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis. Doch sind die Planungen des Arbeitgebers unklar. Dieser lässt sich nicht in die Karten schauen. Unter anderem werden Argumente wie Pandemie und Ukrainekrieg als Argument angeführt, dass die Dauerbeschäftigung offen ist. Nur kann das Unfallopfer darauf auf der einen Seite nicht warten, bis sich der Arbeitgeber entschieden hat.
Und dann ist da natürlich auch das eine oder andere Unternehmen, dass sich bis zur letzten Minute bei einem Zeitarbeitsverhältnis gerne alles offenlassen möchte. Und dann kurz vor Toresschluss möchte man doch nicht mehr. Denn mit einem zeitlich befristetem Arbeitsverhältnis werde ich als Unternehmen auch gerne schnell mal eine/n Schwerbehinderten wieder los. Weil dann die üblichen Beteiligungsregeln für das Integrationsamt nicht zählen.