15.06.2023 Schlaue Beraterinnen und Berater
Erstgespräche sind für einen Reha-Manager immer eine spannende Sache. Insbesondere was Informationen anbelangt, die Dritte den Unfallopfern mitgeben. In einem Erstgespräch berichtete das Unfallopfer, dass
Erstgespräche sind für einen Reha-Manager immer eine spannende Sache. Insbesondere was Informationen anbelangt, die Dritte den Unfallopfern mitgeben. In einem Erstgespräch berichtete das Unfallopfer, dass
Immer wieder ist es ein Thema in der täglichen Arbeit eines Reha-Managers. Die Standard-Reha die von der Rentenversicherung oder den Krankenkassen übernommen wird. Das hat
Ziel der Begleitung durch die Berufsgenossenschaften ist es alles aus einer Hand zu gewähren. Dies betrifft die Heilbehandlung, die Pflege, den Umbau von Häusern, Kraftfahrzeughilfe usw. Ein Leistungsträger, der alles in einer Hand hat und von einer Reha-Managerin oder einem Reha-Manager vertreten wird hat den Vorteil, dass Reha-Lücken nicht oder nur bedingt entstehen. Dies führt in der Regel zu einer Sicherheit für das Unfallopfer und die Familien. Leider klappt das nicht immer und zu wird rehamanagement-Nord immer öfter gebeten sich in die Begleitung von Berufsgenossenschaften einzuschalten.
Nicht immer sind Unfallopfer auch mit dem Reha-Manager kompatibel. Und es geht immer um die Zukunft der Teilhabe des Unfallopfers. Klappt die Zusammenarbeit nicht mehr und übernimmt eine Reha-Manager, geht es um die Klärung der Teilhabeziele. Und auch um Gewohnheiten, die sich im Verlauf der Zeit entwickelt haben. Für den übernehmenden Reha-Manager eine spannende Aufgabe.
Das Thema Leistungen der Sozialversicherung im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe wurde schon oft angesprochen. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen geht viel Zeit ins
Gerade gesetzliche Sozialversicherungsträger haben ein Interesse daran Unfallopfer wieder im alten Unternehmen zu beschäftigen. Dann gibt es die Möglichkeit von Fördermitteln, wie zum Beispiel, um einen Arbeitsplatz neu zu gestalten, einen komplett neuen Job im Unternehmen zu finden und die Qualifikation sicher zu stellen. Schwierig wird es dann, wenn das Unfallopfer einfach nicht loslassen kann vom alten Job. Im Bewusstsein ist klar, dass es nicht mehr lange oder überhaupt geht und dann ist da dieser kleine Teufel, der immer wieder einen Streich spielt. Im Gespräch mit dem Arbeitgeber lassen sich manchmal solche Dinge schnell auflösen und klären.
Das eine oder andere Unfallopfer wird aufgrund von schadensrechtlichen Prozessen erst viele Jahre nach dem eigentlichen Unfallereignis dem Reha-Management zugeführt. Viele Dinge im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe haben sich dann schon verselbstständigt. Hier ist natürlich immer die Frage des Zieles des Reha-Managements zu stellen. Stellt sich im ersten Gespräch heraus, dass das Unfallopfer in seiner eigenen Welt lebt und kein Interesse an „Bewegung“ hat, muss das Reha-Management bei fehlender Zielsetzung sofort eingestellt werden.
Zum Reha-Management gehören auch schadensrechtliche Prozesse. Geht es dem Unfallopfer augenscheinlich nicht um Reha und Teilhabe, dann ist ein Reha-Management nach dem Code auf Conduct (CoC) zu beenden. Der Erkenntnisprozess kann sich dann auch einmal über mehrere Wochen erstrecken.
Kaum zu glauben, auch bei schwerbetroffenen Unfallopfer gehören Bewegung – und Mobilitätsförderung zur Sicherung der Teilhabe. Eigen- und Fremdwahrnehmung können gefördert werden. Hierzu gehören viele Aspekte wie Sprache, Schlucken, Hilfsmittel und vieles mehr. Funktionen sollen erhalten und möglichst noch ausgebaut werden. Das hilft auch die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Das Thema Teletherapie war ja schon vor kurzem Thema der Sendung 211 im „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ Und wie wird das ganz konkret gelöst,