Folge 266: Zurück in den Betrieb

Wenn es um die Teilhabe am Arbeitsleben steht die innerbetriebliche Umsetzung als erste Möglichkeit im Raum. Diese hängt aber im Wesentlichen auch vom beruflichen Vorleben des Unfallopfers ab. Und natürlich von der Tatsache, ob sich das Unfallopfer überhaupt auf eine neue Situation beim alten Arbeitgeber einlassen kann.

Ist eine innerbetriebliche Umsetzung vielleicht mit einem Verlust von Anerkennung bei den Kolleginnen und Kollegen verbunden? Ist dieser Verlust real vorhanden, oder wird er vom Unfallopfer nur so empfunden?

Und manchmal ist ein Umweg notwendig. Besonders dann, wenn das Unfallopfer Angst hat in alte Rollen, die nicht den Unfallfolgen entsprechen, wegen eines betrieblichen Druckes zurückzufallen.

Es geht dann leider nicht, einfach mal mit dem Arbeitgeber mal zu sprechen, ob das Empfinden des Unfallopfers nun real ist oder nicht. Diese Entwicklungen haben ihre Zeit und dann öffnen sie viele Möglichkeiten.

Ein Türöffner kann zum Beispiel das Angebot eines Dienstleisters sein, der leider nur von der Stange Unterstützungen bei der Teilhabe anbietet. Das macht dann auch der betroffenen Person schnell klar, wo eine Problem entstehen könnte.

Also Zeit einmal doch gemeinsam mit dem Arbeitgeber zu sprechen.

Das ist manchmal eine berechtigte Angst. Einen Umweg über einen Dienstleister zu gehen, der sein „Portfolio“ der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe „zeigt“ schafft manchmal Motivation, doch im „alten“ Betrieb noch einmal nachzuschauen und mit dem Chef zu besprechen.

Ganz erstaunlich ist es dann, wie der Arbeitgeber reagiert. Natürlich wollen wir unseren Mitarbeiter behalten. Und auch fördern. Und natürlich auch entsprechend der Unfallfolgen beschäftigen. Eine Idee gibt es auch schon. Die muss jetzt allerdings erst einmal ganz konkret gedacht werden. Dafür brauch man als Unternehmen natürlich etwas Zeit.