Folge 280: Wenn die BG nicht hilft

In meinen Veröffentlichungen gehe ich immer wieder auf die Probleme der Versorgung im Sozialversicherungssystem ein. Leider gibt es keine durchgehenden Behandlungsketten. Dies führt dann bei den Unfallopfern, aber auch bei anderen erkrankten Personen, zu vielen Problemen. Im Prinzip vergeuden die Sozialversicherungsträger viel Geld, weil durch diese Reha-Lücken Geldleistungen länger gezahlt werden müssen und die Teilhabe, gerade bei schweren Verletzungen und Erkrankungen, später infrage gestellt werden muss.

Normalerweise ist hier die große Ausnahme im Sozialversicherungssystem die Landschaft der Berufsgenossenschaften. Es ist schon gesetzliche Auftrag der Berufsgenossenschaften alles aus einer Hand zu leisten. Dies führt zu besseren Ergebnissen in Rehabilitation und Teilhabe. Hierauf fußt auch das Reha-Management. Frühzeitig die wichtigen Fälle ausfindig machen und dann mit dem Unfallopfer oder der erkrankten Person (bei Berufskrankheiten) einen roten Faden bilden, den Reha-Plan.

Allerdings scheint es in der Welt der Berufsgenossenschaften mittlerweile in diesem Bereich Probleme zu geben. Immer öfter sprechen Anwältinnen und Anwälte und Haftpflichtversicherungen rehamanagement-Nord an, ob nicht das Reha-Management gänzlich übernommen werden oder ob eine Beratung des Unfallopfers und der Angehörigen erfolgen kann.

Ganz konkret geht es um das Gespräch mit einer Mutter deren Kind auf dem Weg zu einer Aushilfstätigkeiten schwer verunfallte. Leider ist es erst Wochen nach dem schweren Unfall zu einer Kontaktaufnahme der Haftpflichtversicherung mit rehamanagement-Nord gekommen. Trotz eines raschen Gespräches nach dieser Kontaktaufnahme mit der Mutter ist das Erstgespräch angespannt. Schnell stellt sich heraus, dass es nicht an der Haftpflichtversicherung, dem beteiligten Anwalt oder rehamanagement-Nord liegt. 

Vielmehr liegt das Unfallopfer in einer Klinik, wird dort von Station zu Station geschickt, Therapien und Diagnostik sind Fehlanzeige, Ärzte wissen selbst nicht, was sie zwei Tage vorher mit dem Unfallopfer gemacht haben, Beratung der Eltern und des Unfallopfers findet trotz der Bitte darum nicht statt und es geht einfach nicht weiter.

Natürlich ist die erste Frage, was die/der Vertreterin/Vertreter der BG dazu sagt und ob darüber gesprochen wurde. Hier stellt sich raus, dass eine Beratung und Begleitung nur rudimentär stattfindet. Wahrscheinlich, so ergibt das Gespräch, weiß die/der Reha-Managerin/Reha-Manager nicht einmal etwas von den Problemen. Versucht wird im kollegialen Austausch die Sache für die Familie „anzuschieben“. Was dann kommt ist schwierig. Nämlich Ablehnung. Man sei immerhin Herrin/Herr des Verfahrens und wünscht keine Einmischung. Schade eigentlich, dass es hier nicht um das Unfallopfer und eine Optimierung der Situation geht, sondern offensichtlich um eigene Befindlichkeiten. Immer kann etwas schief gehen, gerade dann, wenn man wichtige Informationen nicht hat, das kommt auch bei rehamanagement-Nord vor.

Die Lösung der Situation war einfach. Da eine Kommunikation auf kollegialer Ebene nicht möglich war wurde die Familie hinsichtlich diverser Anschreiben gegenüber der Berufsgenossenschaft unterstützt. Ebenfalls wurde unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts darum gebeten die Behandlung in einer anderen Spezialklinik fortzusetzen. Diesem Wunsch ist die Berufsgenossenschaft dann auch nachgekommen.