15.06.2023 Schlaue Beraterinnen und Berater

Erstgespräche sind für einen Reha-Manager immer eine spannende Sache. Insbesondere was Informationen anbelangt, die Dritte den Unfallopfern mitgeben. In einem Erstgespräch berichtete das Unfallopfer, dass es über mehrere Monate von einer Praxis für Physiotherapie begleitet wurde. Irgendwann, bei der Lymphdrainage, kam dann auch die Frage der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf. Der Therapeut erklärte dann dem Unfallopfer massiv, dass es sich bei der Verletzung auf keinen Fall abfinden lassen dürfe und dass die gegnerische Haftpflichtversicherung so oder so böse sei.

Das Unfallopfer berichtete Jörg Dommershausen diese Situation. Erklärt wurde dem Unfallopfer, dass dem Therapeuten eine solche Aussage überhaupt nicht zusteht. Immerhin handelt es sich um juristische Fragen, die letztendlich ausschließlich vom begleitenden Rechtsanwalt zu prüfen und zu klären sind. Im Rahmen der juristischen Beratung durch den Rechtsanwalt kann dann das Unfallopfer, gegebenenfalls nach Rücksprache und Besprechung im familiären Umfeld, dann eine Entscheidung für oder gegen eine Abfindung treffen.

Insofern wurde auch auf das Neutralitätsgebot des Codes of Conduct eingegangen. Dem Unfallopfer wurde angeraten, diese Frage ausführlich mit dem Anwalt zu besprechen, sobald entsprechende Verhandlungen eintreten. Grundlage hierfür ist natürlich eine Begutachtung, die in der Regel zwischen anwaltlicher Vertretung und der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgestimmt wird.

Solltest du als Unfallopfer von „Expertinnen und Experten“ solche Beratungen erhalten, gehe hiermit kritisch um. Wer kann wirklich hier die richtige Beratung durchführen und Informationen liefern? Dies gilt nicht nur im juristischen Bereich, sondern auch im Bereich von Therapien, Heilverfahren, usw. Hier werden manchmal Äpfel und Birnen miteinander verglichen, obwohl dies gar nicht möglich ist. Beispielsweise wird gesagt „Herr Müller“ hat die gleiche Verletzung und der ist schon längst wieder arbeitsunfähig oder ist schon in Rente gegangen.

Aber „Herr Müller“ ist überhaupt nicht vergleichbar mit der betroffenen Person selbst, da sich die medizinische Situation, wenn man sie genau betrachtet, ganz unterschiedlich darstellt. Das liegt zum Beispiel schon alleine an den persönlichen Voraussetzungen. Gehe also vorsichtig mit solchen „Beratungen“ und „Informationen“ um.