Folge 250: Abfindung – eine mögliche Entschädigung

Bei Beratungen, gerade dann, wenn das Reha-Management langsam zu Ende geht, stellt sich auf die Frage der Abfindung. Jede Art von rechtlicher Beratung obliegt der/dem beteiligten Rechtsanwältin/Rechtsanwalt. Wenn es um Unfälle der Haftpflichtversicherung geht, gibt es klare Regeln im Code auf Conduct. Und neben den Haftpflichtfällen (zum Beispiel nach Verkehrsunfall, Arzt Behandlungsfehler usw.) gibt es noch die private Unfallversicherung. Moritz Kerkmann ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht und praktiziert in Verden, Achim und Ottersberg. Und Moritz Kerkmann ist Vorsitzender des Beirates von rehamanagement-Nord.

Und wie ist das nun mit den Abfindungen? Moritz Kerkmann macht klar, dass es so etwas wie Zwangsabfindungen nicht gibt. Anhand von praktischen Beispielen erklärt er, welche Lösungen für Abfindungen es geben kann.

Eine Patentlösung gibt es allerdings nicht. Hier ist die Kreativität der/des Anwältin/Anwalt gefragt, optimale Lösungen im Sinne der/des Mandantin/Mandanten zu finden.

 

Die drei wichtigsten Themen sind bei Verhandlungen das Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und ein möglicher Verdienstschadensausgleich. Auch vermehrte Bedürfnisse können ein Thema sein.

Einigungen auf Abfindungen sind nicht nur für Unfallopfer ein Risiko. Auch die Versicherung bekanntlich möglicherweise schlechter stellen. Teilabfindungen, auch zeitlich befristet, sind möglich.

In der privaten Unfallversicherung sieht die Sache dann anders aus. Hier geht es um Ansprüche aus einem Vertrag. Es gelten die Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung. Zu Streitigkeiten kommt es oft bei der Einschätzung von Körperschäden. Gerade in diesen Fällen gibt es vieles zu beachten, um das optimale von der privaten Unfallversicherung zu erhalten. Moritz Kerkmann gibt im Gespräch mit Jörg Dommershausen viele wichtige Tipps anhand von Fällen aus seiner rechtsanwaltlichen Praxis.

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