Immer wieder ist es ein Thema in der täglichen Arbeit eines Reha-Managers. Die Standard-Reha die von der Rentenversicherung oder den Krankenkassen übernommen wird. Das hat für Unfallopfer und auch für den Haftpflichtversicherer, der letztendlich die „Rechnung“ übernehmen muss, gravierende Folgen. Für das Unfallopfer bedeutet die „Versorgung“ Zukunftsängste und weiteres Leben mit weniger Möglichkeiten der Teilhabe. Und für den Haftpflichtversicherer letztendlich grundlos mehr Kosten tragen zu müssen als notwendig.
Im Erstgespräch berichtet ein Unfallopfer, dass es mehr als zwei Monate in der Standard-Reha war. Ärztinnen und Ärzte und Therapeutinnen und Therapeuten, so berichtet der Betroffene, haben nicht zugehört, wenn es um Schmerzen und therapeutische Bedarfe ging. Mit der Armplexusparese sollte man auch einmal von einem Einhändertraining ausgehen. Aber das gab es nicht. Der Betroffene solle abwarten und man können nichts machen.
Zwei Wochen Diagnostik in der Neuro-Reha-Vechta ergeben dann für das Unfallopfer mehr als mehr als zwei Monate Standard-Reha. Das, was das Unfallopfer berichtet ist schon erstaunlich. In so kurzer Zeit wird das Einhändertraining durchgeführt und erfolgreich. So ist mehr Selbstständigkeit und Autonomie möglich.
In der Abteilung für Plexuschirurgie im Uniklinikum Aachen kommt dann die schlechte Nachricht. Hätte man den Betroffenen früher geschickt, hätte man operativ etwas ausrichten können. Das zur Beratung, dass der Betroffene erst einmal abwarten soll. Schade, dass rehamanagement-Nord erst so spät zum Zuge gekommen ist und somit auch erst mit zeitlicher Verzögerung helfen konnte.
Leider kein Einzelfall in der Beratung von Unfallopfern. Gerade wenn es um Verletzungen des Armnervengeflechtes geht, scheinen viele Stellen noch der Meinung zu sein, dass Armplexusverletzungen mit Warten behandelt werden können. Hierzu siehe auch ein anderen Fall, von dem in Sendung 278 des „Auf geht’s -der Reha-Podcast!“ berichtet wurde.