Folge 278: Das Ergebnis von Abwarten kann fatal sein

Verletzungen des Armnervengeflechts haben für die Betroffenen gravierende Folgen. Der jeweils betroffene Arm ist ganz oder teilweise gelähmt. Wichtig ist die sofortige Vorstellung in einem geeigneten Zentrum, das sich mit der Behandlung der Verletzung auskennt und ausreichend Erfahrung mitbringt. Gehen Versicherung und Anwältin/Anwalt davon aus, dass die ärztlichen Behandler das Unfallopfer richtig informieren, liegen Sie falsch

In einem konkreten Fall befand sich der Klient von rehamanagement-Nord in ärztlicher Behandlung und sogar in einer mehrmonatigen Reha-Maßnahme zulasten des Rentenversicherungsträgers. Hinzu warten war die „Beratung“ der Beteiligten Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten. Der Betroffene hat natürlich den Aussagen der „Expertinnen/Experten“ geglaubt. Mit fatalen Folgen.

Monatelang hat die/der zuständige Anwältin/Anwalt das Angebot für ein Reha-Management der Versicherung nicht beantwortet. Somit konnte keine gezielte Unterstützung und Vorstellung in einem geeigneten Zentrum erfolgen. Da das Unfallopfer es nicht wissen konnte, wurde es zunächst nicht tätig. Erst nach dem nichts mehr passierte, informierte es sich dann im Internet. In dieser Situation erfolgte dann der erste Kontakt zu rehamanagement-Nord.

Ergebnis für das Unfallopfer ist, dass eine neurochirurgische Rekonstruktion des Armnervengeflechts wahrscheinlich nicht mehr möglich ist. Allenfalls kann noch über Funktionsersatzoperationen (zum Beispiel Muskeltransfers usw.) noch eine eingeschränkte Beweglichkeit im betroffenen Arm wiederhergestellt werden.

Die Verletzungen des Armnervengeflechts treten häufig bei Motorradfahrern auf. Sie können auch unter der Geburt entstehen. Dann ist eine Klärung notwendig, ob ein Behandlungsfehler mit daraus folgenden Schadensersatzansprüchen vorliegt.

Ergebnis einer Vorstellung in der Sektion Plexuschirurgie des Universitätsklinikums Aachen hat für den Klienten von rehamanagement-Nord ergeben, dass durch mehrfache Operationen nur bedingt eine Funktionsfähigkeit des betroffenen Armes wiederhergestellt werden kann. Bitter war es für den Betroffenen zu hören, dass, wenn er sofort vorgestellt worden wäre, eine gute Chance bestanden hätte, ein Großteil der Funktionen des Armes wieder zu erhalten. Diese Chance wurde jetzt vertan.

Links zum Thema:

Sektion Plexuschirurgie Uniklinikum Aachen

Plexuskinder