Klappt eine Zusammenarbeit zwischen Unfallopfer und Reha-Dienstleister immer? Diese Frage ist einfach zu beantworten. Nein! Und trotzdem können die Gründe vielfältig sein. Ein Grund kann sein, dass es schlicht und einfach menschlich nicht passt. Und es gibt Hinderungsgründe, die eher im monetären Bereich liegen. Ganz einfach, weil ein Unfallopfer der Auffassung ist, dass es durch die Verzögerung oder gar Vermeidung der Mitwirkung mehr Leistungen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erhält.
Hier spielt leider auch die „Beratung“ manch einer/eines Anwältin/Anwaltes eine Rolle. Denn je höher die Leistungen der Haftpflichtversicherung, desto höher auch das Honorar der/des Anwältin/Anwalts.
Auf der anderen Seite liegt der Grund manchmal auch bei der Haftpflichtversicherung. Da wird manches von den Medien gebildetes Vorurteil scheinbar bestätigt. Sprich: Vermeidung von Leistungen.
Allerdings ist auch hier in der Kommunikation manchmal die/der Anwältin/Anwalt gefragt. Überproportionale Forderungen, die ein Unfallopfer sachlich und emotional nicht einschätzen kann, können oft nicht von Versicherungen erfüllt werden.
Neben den genannten Gründen gibt es noch viele andere Fallkonstellationen, die ein Reha-Management zum Scheitern bringen können.
Anfang 2023 kommt Jörg Dommershausen als Reha-Manager zu einem Unfallopfer, das im Jahr 2015 einen schweren Unfall erlitten hat. Sechs Jahre wird das Unfallopfer von einem Reha-Dienstleister begleitet. Dann wünscht das Unfallopfer einen Wechsel des Reha-Dienstleisters. Im ersten Gespräch ergibt sich, dass nach Schilderung des Unfallopfers in den letzten Jahren nichts Richtung Teilhabe geschehen sein soll.
Gezielte Fragen danach werden verneint. Das Unfallopfer hat die Zeit so empfunden, als sei es nur von Ärztin/Arzt zu Ärztin/Arzt und Therapeut:in zu Therapeut:in geschickt worden.
Die Frage, was das Ziel der Vorstellungen, Therapien und Begutachtungen war, kann das Unfallopfer nicht beantworten. Da stellt sich die Frage, was genau passiert ist und was die Ursache ist. Denn dass ein Rehadienstleister sechs Jahre „vorbei arbeitet“ ist eher unwahrscheinlich. Denn immerhin erhalten anwaltliche Vertretung und Versicherung regelmäßige Berichte und überprüfen die Zielsetzung nach dem Code of Conduct. Jedenfalls sollte man der Meinung sein, dass sich gerade diese Parteien an den Code of Conduct halten….
Kurz zurück zum Anfang. Das Gespräch ergibt, dass das Unfallopfer und Rehadienstleister nicht kompatibel waren. Die Gründe können dafür, wie dargestellt, vielfältig sein. Wichtig ist, dass das Unfallopfer eine Entscheidung getroffen hat. Nämlich, dass es so nicht weitergeht und es nicht zum Ziel kommt.
In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die nächste Frage. Was hat das Unfallopfer selbst gemacht, um voranzukommen? Denn wenn etwas nicht funktioniert, darf man ja selbst aktiv werden.
Diese Frage wird die nächsten Gespräche beeinflussen und formen. Denn eins ist klar. Jedes Unfallopfer darf sein Leben selbst in die Hand nehmen.
Reha-Management ist an dieser Stelle nur eine Hilfe zur Selbsthilfe. Insofern wird die Frage im Mittelpunkt stehen: „Was ist das (Teilhabe-) Ziel und welche Schritte sind dafür notwendig?“. Wichtig sind dafür die Zielverfolgungsgewohnheiten. Gewohnheiten zu verändern, ist da die Herausforderung für das Unfallopfer. Wer sich in einer solchen Situation befindet und gerne liest, findet unter an einen Buchtipp zum Thema neue Gewohnheiten:
Die-1-%-Methode von James Clear