Schlagwort: Betriebsrat

Folge 276: Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Industrie

Wie ist das eigentlich genau mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)? Worauf basiert es rechtlich? Wann kommt es für ein Unfallopfer in Betracht und was müssen Arbeitgeber beachten? Und welche Informationen dürfen denn überhaupt weitergegeben werden? Denn klar ist ja auch, dass ein Unfallopfer nicht zwingend möchte, dass private Dinge an den Arbeitgeber weitergetragen werden. Anke Taubert war BEM-Koordinatorin und berichtet aus ihrem Alltag über Vor- und Nachteile. Dabei geht es auch um einen Fall, der im BEM nicht erfolgreich war und trotzdem zur Teilhabe des Mitarbeiters beitragen konnte.

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Folge 275: Zurück ins Arbeitsleben

Das ist im Bereich der Sozialversicherung nicht immer gut läuft ist ja schon bekannt. Da wird gut operiert, die Rehabilitation danach läuft dann für die Betroffenen deprimierend. Geht es dann um die betriebliche Wiedereingliederung, stehen Unfallopfer und Arbeitgeber oft alleine da. Zwar gibt es des betriebliche Eingliederungsmanagement, das klappt allerdings nicht immer, weil nicht alle Daten, wie zum Beispiel Belastungsfähigkeit usw. vorliegen. Wenn dann der betriebsärztliche Dienst auch nicht mitspielt, wird die Sache nicht einfacher. Rehamanagement-Nord unterstützt hier sowohl das Unfallopfer als auch den Arbeitgeber bei der betrieblichen Wiedereingliederung. Sei es auf den alten oder den neuen Arbeitsplatz.

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Folge 268: Nachteil im Kassensystem

Sind Unfallopfer im gesetzlichen Kassensystem angegliedert, gibt es niemanden der die Heilbehandlung öffentlich steuert. Selbst das gesetzliche Entlassungsmanagement klappt nicht. Oft entstehen dann Reha-Lücken, weil zum Beispiel auch die Leistungsfeststellung durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht klappt. Selbst dann, wenn alles gut geht, und eine Anschlussheilbehandlung erfolgt, werden danach die Unfallopfer mit ihrem Schicksal alleine gelassen. Dies betrifft allerdings auch den Arbeitgeber, der manchmal nicht weiß, wie es weitergehen soll. Hier hilft nur ein gezieltes Reha-Management.

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Folge 267: Umsetzen im Betrieb

Die erste Wahl der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben ist die Umsetzung auf einen neuen Arbeitsplatz im Betrieb. Dies setzt voraus, dass das Unfallopfer mental auch für diesen Schritt bereit ist. Das kann manchmal ein Hindernis sein. Gerade dann, wenn man in seinen Job verliebt ist und sich nicht trennen mag. Selbst dann, wenn klar ist, dass es auf Dauer nicht weitergehen kann. Manchmal wissen die Arbeitgeber nicht einmal von diesem Problem. Im Gespräch mit einem Arbeitgeber werden auf einmal Möglichkeiten aufgezeigt, die für das Unfallopfer einen guten Kompromiss darstellen.

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Folge 258: Betriebliches Wiedereingliederung als Herausforderung

Wenn es um die berufliche Wiedereingliederung geht, steht die innerbetriebliche Reintegration als Erstes auf der Agenda. In vielen Fällen ist es trotz schwerer Unfallfolgen möglich, mit einer Arbeits- und Belastungserprobung viel zu erreichen. Dann ist nicht einmal das Finden eines neuen Arbeitsplatzes notwendig. Dies ist leider nicht immer der Fall. Und dann kann es kompliziert werden. Denn selbst in großen Unternehmen gibt es viele Beteiligte und somit viele verschiedene Zielsetzungen. Diese ergänzen sich leider nicht immer im Sinne des Unfallopfers. Dann wird die betriebliche Wiedereingliederung eine richtige Herausforderung für die/den Reha-Manger:in.

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