Folge 258: Betriebliches Wiedereingliederung als Herausforderung

Leicht lässt es sich sagen, dass in einem großen Unternehmen die Eingliederung auf einen alternativen Arbeitsplatz einfach ist. Nun, es muss erst einmal eine geeignete Stelle geben, die mit den Unfallfolgen besetzt werden kann.

Das kann selbst in großen Unternehmen mit mehreren tausend Beschäftigen ein Problem sein. Zum einen kann es daran liegen, dass adäquate Stellen schon durch andere eingeschränkte Kolleginnen und Kollegen besetzt sind.

Und dann gibt es derart schwere Unfallverletzungen, die den Einsatz schwierig machen. Auch wenn es darum geht, überhaupt einen Arbeitsplatz zu finden oder zu schaffen. Und es gibt noch weitere „weiche“ Faktoren, die eine Rolle spielen.

Dies sind zum Beispiel innerbetriebliche Begehren. A möchte nicht mit B zusammenarbeiten, der Vorgesetzte der Abteilung, in der der Einsatz geplant ist, sieht seine Vorgaben und Ziele in Gefahr. Und dann mischen sich auch noch der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung ein. Ach ja, dazu kommt dann noch der Betriebsarzt. Bei so vielen Beteiligten sind die jeweiligen Zielsetzungen manchmal so unterschiedlich, dass ein Konsens schwierig wird, um das Eingliederungsziel zu erreichen.

Nicht zu den weichen Faktoren gehört unter anderem die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Sie ist bei der Beschäftigungssicherung wichtig. Denn mit der Feststellung einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit entsteht ein verbesserter Kündigungsschutz. Kündigungen sind dann nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich.