27.04.2023 Besichtigung einer Reha-Klinik

Immer wieder ist die Versorgung mit stationärer Rehabilitation ein Thema im „Auf geht’s -der Reha-Podcast!“ und „Auf geht’s -der Reha-Blog!“. Schlimm ist es, dass viele Unfallopfer mehr könnten und auch wollen, um wieder selbstbestimmt leben zu können. Und sie wollen den Unfall und seine Folgen auch hinter sich lassen. Es soll ja weiter gehen.

Je schwerer die Unfallfolgen, desto schwieriger wird es dann mit einer intensiven und teilhabeorientierten Rehabilitation. Das geht dann schon im Kontakt mit den Kliniken in Richtung Überheblichkeit. Ein Grund darüber zu schweigen, weil sich jemand auf den Schlips getreten fühlt? Nein, bestimmt nicht.

Ebenfalls hatte wir ja schon oft über das Wunsch- und Wahlrecht gesprochen. Etwas, was das Papier nicht wert ist, auf dem es steht. Immer nur den Systemfehler bei den Kostenträgerinnen und Kostenträgern zu suchen, ist da auch nicht sachgerecht. 

Gemeinsam mit der Familie eines jungen Unfallopfers sucht rehamanagement-Nord nach der Möglichkeit der Fortführung einer stationären Rehabilitation von Phase B nach Phase B. Ja richtig, denn Phase B in einen Krankenhaus ist nicht das Gleiche wie Phase B in einer Reha-Klinik. Jedenfalls wenn die Sozialversicherung Kostenträger*in ist. Das neurologische Phasenmodell findest du hier!

Eine Klinik, für die sich die Familie des Unfallopfers interessiert lehnt sogar ein Kennenlernen ab. Selbst eine angehörige Person, die einmal noch nett nachfragen möchte, um etwas zu klären, wird schon an der Anmeldung abgefertigt.

Und in der Klinik, die dann die Familie des Unfallopfers und Jörg Dommershausen besichtigen dürfen, gibt es auch „merkwürdige“ Hinweise. Um es einmal freundlich auszudrücken. Ein schönes Gebäude und moderne Zimmer mit allem Schnickschnack sind kein Hinweis für den therapeutischen und ärztlichen Inhalt. Und dann ist da noch eine gewisse Überheblichkeit im Gespräch. Und von Phase B nach Phase B nehmen wir nicht auf, ist so eine Aussage im Gespräch. Das sieht das System nicht vor. Selbst der Hinweis auf einen privaten Träger spielt da keine Rolle, denn dem ist das Ergebnis wichtig und nicht Phasendenken.

 

Die Nachbesprechung mit der Familie ergibt übereinstimmende Wahrnehmungen. Ergebnis ist, dass die Familie des Unfallopfers sich für eine andere Variante der Versorgung entscheidet.