Folge 268: Nachteil im Kassensystem

In Erstgesprächen höre ich oft den Satz: „Sie kommen eigentlich zu spät!“. Das ist genau die Situation, die sich ergibt, wenn Unfallopfer und ihre Angehörigen vom Sozialversicherungssystem alleine gelassen werden. Auch das so hochgelobte Entlassungsmanagement klappt leider in Akutkliniken nicht immer. Dies liegt zum Beispiel auch an einer durchgehenden Reha-Kette, wenn Unfallopfer nicht gleich rehafähig sind und somit nicht in die Anschlussheilbehandlung gehen können.

Die Auswirkungen sind für das Unfallopfer, die Angehörigen und auch für die gegnerische Haftpflichtversicherung gravierend. Unfallopfer und Angehörige haben Zukunftsängste, Haftpflichtversicherungen im Rahmen des Regresses erhöhte Kosten.

Ganz konkret geht es um einen Betroffenen aus dem Bereich Lager und Logistik, der sich einen Oberarmkopfbruch zugezogen hat. Zum Zeitpunkt der ersten Beratung war eine stufenweise Wiedereingliederung vom Hausarzt vorgesehen und vom Betriebsarzt unterstützt worden.

Was allerdings nicht gesehen wurde war die Tatsache, dass eine erhebliche Bewegungseinschränkung im betroffenen Schultergelenk vorlag und Tätigkeiten im vorderen Greifraum überhaupt nicht möglich waren. Vom Bewegen von Lasten, sei es beim Tragen, schieben oder ziehen, einmal ganz abgesehen.

Im Rahmen einer Reha-Planung in der Heilverfahrensteuerung konnte gemeinsam mit der BG-Ambulanz Bremen geklärt werden, dass eine Arbeits- und Belastungserprobung zum Beratungszeitpunkt keinen Sinn macht.

Vielmehr stand die Organisation einer erneuten Operation des betroffenen Schultergelenks an. Grund hierfür war, dass das Unfallopfer, dass auch noch unter einer Sprachbarriere zu leiden hat, mit nur wenigen Therapien abgespeist wurde, die fast zur Einsteifung des Schultergelenks geführt hätten.