18.07.2022 Hilfe für ein Unternehmen bei der betrieblichen Wiedereingliederung eines Mitarbeiters

Manchmal ist es schon sehr erstaunlich, wie unkoordiniert die Wiedereingliederung von Unfallopfern laufen kann. Gerade dann, wenn eine BEM-Koordination vorhanden ist, wäre eigentlich davon auszugehen, dass betriebliche Eingliederungen nach schweren Unfällen mit entsprechenden Unfallfolgen reibungslos laufen. Tatsache ist allerdings, dass solche Strukturen nur dann greifen können, wenn tatsächlich die Beteiligten in einem Betrieb auch wirklich alle Informationen erhalten haben, um Einschätzungen vornehmen zu können. Beteiligte können hier der betriebsärztliche Dienst, der/die BEM-Koordinatorin/Koordinator, Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Personalabteilung usw. sein.

 

Wenn allerdings die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, im ganz konkreten Fall der Hausarzt, einfach entscheiden, dass das Unfallopfer wieder arbeiten kann, dies aber tatsächlich dem Anforderungsprofil am Arbeitsplatz nicht entspricht, wird die Angelegenheit schwierig. Im konkreten Fall geht es um einen Betroffenen, der im Bereich Lager und Logistik arbeitet und beide obere Extremitäten schwer verletzt hat. Er muss unter anderem schwere Lasten ziehen, schieben und tragen.