Schlagwort: GdB

Folge 277: Wenn das Integrationsamt die Teilhabe verzögert

Manchmal kommt es zu unnötigen Wartezeiten und Aufenthalten in Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen, weil Ämter einfach nicht mitmachen. Ganz konkret geht es um ein Unfallopfer, dass eine rasche Feststellung des Grades der Behinderung benötigt, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Das zuständige Integrationsamt weigert sich eine schnelle Feststellung vorzunehmen, obwohl die Unfallfolgen so schwer sind, das klar ist, dass eine Schwerbehinderung nicht nur über sechs Monate, sondern bis zum Lebensende besteht. Durch diese Verzögerung kann das Unfallopfer seine Teilhabe nicht leben und unnötigerweise entstehen Belastungen.

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Folge 266: Zurück in den Betrieb

Gerade gesetzliche Sozialversicherungsträger haben ein Interesse daran Unfallopfer wieder im alten Unternehmen zu beschäftigen. Dann gibt es die Möglichkeit von Fördermitteln, wie zum Beispiel, um einen Arbeitsplatz neu zu gestalten, einen komplett neuen Job im Unternehmen zu finden und die Qualifikation sicher zu stellen. Schwierig wird es dann, wenn das Unfallopfer einfach nicht loslassen kann vom alten Job. Im Bewusstsein ist klar, dass es nicht mehr lange oder überhaupt geht und dann ist da dieser kleine Teufel, der immer wieder einen Streich spielt. Im Gespräch mit dem Arbeitgeber lassen sich manchmal solche Dinge schnell auflösen und klären.

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Folge 265: Wenn es nicht weitergeht

Das eine oder andere Unfallopfer wird aufgrund von schadensrechtlichen Prozessen erst viele Jahre nach dem eigentlichen Unfallereignis dem Reha-Management zugeführt. Viele Dinge im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe haben sich dann schon verselbstständigt. Hier ist natürlich immer die Frage des Zieles des Reha-Managements zu stellen. Stellt sich im ersten Gespräch heraus, dass das Unfallopfer in seiner eigenen Welt lebt und kein Interesse an „Bewegung“ hat, muss das Reha-Management bei fehlender Zielsetzung sofort eingestellt werden.

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Folge 235: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eine Chance für Unternehmer und Arbeitnehmer

Bist du nach einem Unfall länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss dein Arbeitgeber dir ein Gespräch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements anbieten. Dies geht nur mit deiner Zustimmung. Als Arbeitnehmer kannst du auch frei darüber entscheiden, ob zum Beispiel der Betriebsrat mit am Gespräch teilnimmt. Viele Arbeitgeber innen empfinden die BEM- Gespräche als unnütz. Sie verkennen, dass in ihnen auch eine Chance liegt. Kümmere ich mich im um meine Mitarbeiter:in, schaffe ich Loyalität und Identifikation zum Unternehmen.

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