09.03.2023 Wenn eine Erkrankung hinzukommt
Ziel des Reha-Management ist es, dass Reha-Manager:in und Unfallopfer die Teilhabe gemeinsam verfolgen. Zentraler Punkt hierfür ist die Reha-Planung. Mit ihr wird ein Handlungs- und
Ziel des Reha-Management ist es, dass Reha-Manager:in und Unfallopfer die Teilhabe gemeinsam verfolgen. Zentraler Punkt hierfür ist die Reha-Planung. Mit ihr wird ein Handlungs- und
Manchmal kann man machen, was man will, als Reha-Manager scheitert man an widrigen Umständen bei der beruflichen Eingliederung von Unfallopfern. Dabei spielen manchmal auch Arbeitgeber
Bei manchem Unfallopfer kommt es nach einem Verkehrsunfall zu einer Schwerbehinderung. Das bedeutet, dass ein Grad der Behinderung von 50 und mehr vorliegt. Geht es
Manchmal kommt es zu unnötigen Wartezeiten und Aufenthalten in Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen, weil Ämter einfach nicht mitmachen. Ganz konkret geht es um ein Unfallopfer, dass eine rasche Feststellung des Grades der Behinderung benötigt, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Das zuständige Integrationsamt weigert sich eine schnelle Feststellung vorzunehmen, obwohl die Unfallfolgen so schwer sind, das klar ist, dass eine Schwerbehinderung nicht nur über sechs Monate, sondern bis zum Lebensende besteht. Durch diese Verzögerung kann das Unfallopfer seine Teilhabe nicht leben und unnötigerweise entstehen Belastungen.
Viele Unfallopfer haben nur ein Ziel. Sie wollen so schnell wie möglich den Unfall vergessen und wieder teilhaben. Dazu gehört, dass man wieder selbstständig wohnen
Gerade gesetzliche Sozialversicherungsträger haben ein Interesse daran Unfallopfer wieder im alten Unternehmen zu beschäftigen. Dann gibt es die Möglichkeit von Fördermitteln, wie zum Beispiel, um einen Arbeitsplatz neu zu gestalten, einen komplett neuen Job im Unternehmen zu finden und die Qualifikation sicher zu stellen. Schwierig wird es dann, wenn das Unfallopfer einfach nicht loslassen kann vom alten Job. Im Bewusstsein ist klar, dass es nicht mehr lange oder überhaupt geht und dann ist da dieser kleine Teufel, der immer wieder einen Streich spielt. Im Gespräch mit dem Arbeitgeber lassen sich manchmal solche Dinge schnell auflösen und klären.
Das eine oder andere Unfallopfer wird aufgrund von schadensrechtlichen Prozessen erst viele Jahre nach dem eigentlichen Unfallereignis dem Reha-Management zugeführt. Viele Dinge im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe haben sich dann schon verselbstständigt. Hier ist natürlich immer die Frage des Zieles des Reha-Managements zu stellen. Stellt sich im ersten Gespräch heraus, dass das Unfallopfer in seiner eigenen Welt lebt und kein Interesse an „Bewegung“ hat, muss das Reha-Management bei fehlender Zielsetzung sofort eingestellt werden.
Teilhabe am Arbeitsleben ist im abhängig vom Arbeitgeber. Jedenfalls dann, wenn es um die Rückkehr zum alten Arbeitgeber geht. Bei großen Unternehmen gibt es naturgemäß
Bist du nach einem Unfall länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss dein Arbeitgeber dir ein Gespräch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements anbieten. Dies geht nur mit deiner Zustimmung. Als Arbeitnehmer kannst du auch frei darüber entscheiden, ob zum Beispiel der Betriebsrat mit am Gespräch teilnimmt. Viele Arbeitgeber innen empfinden die BEM- Gespräche als unnütz. Sie verkennen, dass in ihnen auch eine Chance liegt. Kümmere ich mich im um meine Mitarbeiter:in, schaffe ich Loyalität und Identifikation zum Unternehmen.
Es kann manchmal sehr lange dauern, dass ein Unfallopfer wieder daran denken kann ins Berufsleben einzusteigen. Die Gründe sind vielfältig. Da ist die Zeit der