16.02.2023 Wenn die Schwerbehindertenvertretung nicht hilft

Bei manchem Unfallopfer kommt es nach einem Verkehrsunfall zu einer Schwerbehinderung. Das bedeutet, dass ein Grad der Behinderung von 50 und mehr vorliegt. Geht es um die berufliche Eingliederung, ist es Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung zu unterstützen. Das beginnt bei der Einstellung und endet bei der Sicherung des Arbeitsplatzes.

Grundlage hierfür ist § 178 SGB IX. „Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite,“ heißt es da genau.

Neben der SBV gibt es ja auch noch den Betriebs- bzw. Personalrat der Unfallopfer auch bei der Wiedereingliederung helfen kann. Und dann gibt es ja auch noch das BEM- Verfahren, das auch unterstützen kann.

Eine Aufgabe ist im Reha-Management, Unfallopfer, Expertinnen/Experten und Unternehmen zusammen zu bringen, damit die Eingliederung gelingen kann. Dabei spielt die SBV eine zentrale Rolle. Kennt sie doch bezogen auf Schwerbehinderte die Möglichkeiten, wie eine Wiedereingliederung gelingen kann. Die SBV ist somit eine wichtige Schnittstelle bei der Integration von Unfallopfern.

Viele Schwerbehindertenvertretungen, mit den Jörg Dommershausen zusammengearbeitet hat, sei es in der privaten Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst, haben ihre Aufgaben mit viel Enthusiasmus ausgeübt und somit zum Gelingen von betrieblichen Umsetzungen oder Neueinstellungen beigetragen.

In einem aktuellen Fall geht es um die Eingliederung eines Unfallopfers, der eine rehabilitative Odyssee hinter sich hat, bis Jörg Dommershausen ihn kennen lernt. Das Problem ist, dass die Unfallfolgen nicht sichtbar sind, und Umwelt sich nicht vorstellen kann, dass Einschränkungen vorliegen.

Gemeinsam mit einer individuellen intensiven Reha-Maßnahme mit der Neuro-Reha-Vechta und einer Traumapsychologin konnten in relativ kurzer Zeit viele gesundheitliche Probleme gelöst und in ihren Auswirkungen reduziert werden. Startschuss für das Reha-Management die Teilhabe am Arbeitsleben aktiver zu gestalten. Kontakte werden in Absprache mit dem Unfallopfer mit dem Arbeitgeber, dem betriebsärztlichen Dienst und der SBV geknüpft.

Mit dem Unfallopfer und der Casemanagerin der Neuro-Reha-Vechta wird eine Reihenfolge der Gespräche vereinbart.

Und dann wird eine Zoom-Konferenz mit dem Vertreter der SBV vereinbart. Nach einigen Minuten wird das Gespräch abgebrochen. Der Schwerbehindertenvertreter erklärt sich nicht bereit, ein Mikrofon und eine Videokamera zu verwenden, weil seine vorgesetzte Stelle dies angeblich nicht zur Verfügung gestellt hat. Die Kommunikation soll nur per Chat erfolgen. Das ist natürlich kein Vorgehen, das Vertrauen schafft. Die Konferenzteilnehmer sind von dieser Verweigerungshaltung mehr als irritiert. Denn alle technischen Parameter waren vorher bekannt.

Und dieses Verhalten des Schwerbehindertenvertreters hat Auswirkungen. Das Unfallopfer ist verwirrt und verunsichert. „Wenn ich nicht einmal dem Schwerbehindertenvertreter vertrauen, kann, wem kann ich dann im Unternehmen noch trauen?“ Stellt sich die betroffene Person die Frage. Diese ist nicht ganz von der Hand zu weisen.

In einem langen Gespräch können Sorgen ausgeräumt und ein Schlachtplan entwickelt werden, um das Ziel zu erreichen. Endlich nach mehr als zwei Jahren wieder arbeiten.