Geht es um das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kommen Unternehmerinnen manchmal an ihre Grenzen. Muss das sein? Es reicht doch aus, einen Fragebogen auszufüllen, den alle unterschreiben und auch auf der Seite der Arbeitnehmerinnen besteht Verunsicherung. Was darf ich sagen, was muss ich besser verschweigen? Schwierig ist ein solches Gespräch dann, wenn beispielsweise vor dem Unfall das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber innen und Arbeitnehmerinnen belastet war.
„Das BEM steht und fällt damit, wie Gesundheit im Unternehmen gelebt wird“, weiß Dr. Karin Kelle-Herfurth zu berichten. Es geht somit schlicht weg um die Frage des Stellenwertes von Gesundheit im Unternehmen.
Dr. Karin Kelle-Herfurth und Jörg Dommershausen gehen in der aktuellen Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ auf pragmatische Lösungsansätze zum BEM ein. Klar ist, das BEM kann auch für Arbeitnehmerinnen und Unternehmerinnen arbeitsrechtliche Aspekte beinhalten.
Unternehmer:innen unterschätzen oft die Möglichkeiten, die das BEM bietet und dass es dazu dient Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und Fachkräfte zu binden. Durch gelungene Kommunikation im BEM ergeben sich Optionen für alle Seiten auch präventiv zu denken.
Natürlich muss für die/der Arbeitnehmer:in der Datenschutz gewährleistet sein. Ganz konkret bedeutet dies: Über Gesundheitsdaten muss nicht gesprochen werden, wenn die/der Arbeitnehmer in dies nicht möchte.
Wichtig ist in diesem Prozess auch die Stellung von Betriebsärzt:innen. Leider zeigt die Praxis, dass dort oft kein Wissen vorhanden ist, das alle Reha-relevanten Kontextfaktoren Berücksichtigung finden müssen.