22.07.2021 betrieblichen Wiedereingliederung vorbereiten

Teilhabe am Arbeitsleben ist im abhängig vom Arbeitgeber. Jedenfalls dann, wenn es um die Rückkehr zum alten Arbeitgeber geht. Bei großen Unternehmen gibt es naturgemäß mehr Chancen als bei kleinen Unternehmen. Trotz Coronapandemie gibt es Branchen, die von der Pandemie profitieren.

Zum Beispiel in der Lebensmittelindustrie ist dies der Fall. Denn es wurde noch nie Sophie gekocht und gebacken wie seit Beginn des ersten Lockdowns.

Ein Klient von Jörg Dommershausen hat vor seinem unverschuldeten Motorradunfall als Anlagenführer bei einem Lebensmittelhersteller gearbeitet. Nach dem Unfall liegt ein Grad der Behinderung von mehr als 50, also eine Schwerbehinderung, vor. Eine Kündigung wäre somit nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich. In einem aktuellen Sondierungsgespräch macht der Arbeitgeber klar, dass er eine Wiedereingliederung unterstützen möchte. Jetzt geht es darum, Perspektiven zu schaffen und Arbeitgeber und Unfallopfer zu unterstützen.