18.08.2022 Wenn das Versorgungsamt nicht will

Viele Unfallopfer haben nur ein Ziel. Sie wollen so schnell wie möglich den Unfall vergessen und wieder teilhaben. Dazu gehört, dass man wieder selbstständig wohnen kann, nicht pflegebedürftig ist und vielleicht wieder eine Arbeit nachgehen kann.

Leider ist es nicht immer möglich, dass schwere Unfälle mit den entsprechenden Folgen immer ihre Spuren hinterlassen. Gerade dann, wenn bei dem Unfall ein Angehöriger gestorben ist.

 

Muss sich ein Unfallopfer dann auch noch mit Behörden rumschlagen, die verhindern das zum Beispiel ein Wohnberechtigungsschein bezogen werden kann, führt dies zur Demotivation. Vielen Dank an die Behörde, die eine Betroffene, deren Familie, ein Rechtsanwalt und einen Rehamanager frustriert hat und mit einer unnötigen Verzögerungstaktik eine rasche Teilhabe verhinderte.

 

Abgesehen vom Frust für das Unfallopfer und die Angehörigen ist dies auch eine finanzielle Frage für Kostenträger.  Wenn die alte Wohnung nicht mehr aufgesucht und bewohnt werden kann ist die Unterbringung in einer speziellen Einrichtung notwendig, und das führt unweigerlich zu vermehrten Kosten. Hier kommt dann manchmal auch das Reha-Management in die Kritik, auch wenn die zeitliche Verzögerung über Monate überhaupt nicht hausgemacht ist und ohne diese Verzögerung der Reha-Plan eingehalten worden wäre.