09.03.2023 Wenn eine Erkrankung hinzukommt
Ziel des Reha-Management ist es, dass Reha-Manager:in und Unfallopfer die Teilhabe gemeinsam verfolgen. Zentraler Punkt hierfür ist die Reha-Planung. Mit ihr wird ein Handlungs- und
Ziel des Reha-Management ist es, dass Reha-Manager:in und Unfallopfer die Teilhabe gemeinsam verfolgen. Zentraler Punkt hierfür ist die Reha-Planung. Mit ihr wird ein Handlungs- und
Manchmal kann man machen, was man will, als Reha-Manager scheitert man an widrigen Umständen bei der beruflichen Eingliederung von Unfallopfern. Dabei spielen manchmal auch Arbeitgeber
Das ist im Bereich der Sozialversicherung nicht immer gut läuft ist ja schon bekannt. Da wird gut operiert, die Rehabilitation danach läuft dann für die Betroffenen deprimierend. Geht es dann um die betriebliche Wiedereingliederung, stehen Unfallopfer und Arbeitgeber oft alleine da. Zwar gibt es des betriebliche Eingliederungsmanagement, das klappt allerdings nicht immer, weil nicht alle Daten, wie zum Beispiel Belastungsfähigkeit usw. vorliegen. Wenn dann der betriebsärztliche Dienst auch nicht mitspielt, wird die Sache nicht einfacher. Rehamanagement-Nord unterstützt hier sowohl das Unfallopfer als auch den Arbeitgeber bei der betrieblichen Wiedereingliederung. Sei es auf den alten oder den neuen Arbeitsplatz.
Sind Unfallopfer im gesetzlichen Kassensystem angegliedert, gibt es niemanden der die Heilbehandlung öffentlich steuert. Selbst das gesetzliche Entlassungsmanagement klappt nicht. Oft entstehen dann Reha-Lücken, weil zum Beispiel auch die Leistungsfeststellung durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht klappt. Selbst dann, wenn alles gut geht, und eine Anschlussheilbehandlung erfolgt, werden danach die Unfallopfer mit ihrem Schicksal alleine gelassen. Dies betrifft allerdings auch den Arbeitgeber, der manchmal nicht weiß, wie es weitergehen soll. Hier hilft nur ein gezieltes Reha-Management.
Ein Problem von Unfallopfern ist, dass sie tatsächlich nicht wirklich vom Sozialversicherungssystem aufgefangen zu werden. Bei vielen Unfallopfern ist es so, dass sogar das gesetzlich
Wenn es um die berufliche Wiedereingliederung geht, steht die innerbetriebliche Reintegration als Erstes auf der Agenda. In vielen Fällen ist es trotz schwerer Unfallfolgen möglich, mit einer Arbeits- und Belastungserprobung viel zu erreichen. Dann ist nicht einmal das Finden eines neuen Arbeitsplatzes notwendig. Dies ist leider nicht immer der Fall. Und dann kann es kompliziert werden. Denn selbst in großen Unternehmen gibt es viele Beteiligte und somit viele verschiedene Zielsetzungen. Diese ergänzen sich leider nicht immer im Sinne des Unfallopfers. Dann wird die betriebliche Wiedereingliederung eine richtige Herausforderung für die/den Reha-Manger:in.
Teilhabe am Arbeitsleben ist im abhängig vom Arbeitgeber. Jedenfalls dann, wenn es um die Rückkehr zum alten Arbeitgeber geht. Bei großen Unternehmen gibt es naturgemäß