23.06.2022 Kassensystem verhindert Teilhabe!

Ein Problem von Unfallopfern ist, dass sie tatsächlich nicht wirklich vom Sozialversicherungssystem aufgefangen zu werden.

Bei vielen Unfallopfern ist es so, dass sogar das gesetzlich vorgeschriebene Entlassungsmanagements nicht klappt. Im Rahmen einer Reha-Planung in der BG-Ambulanz Bremen ist das dann daraus resultierende Problem deutlich geworden. Das Unfallopfer hatte einen Oberarmbruch erlitten, der mit einer Platte versorgt wurde. Der behandelnde Unfallchirurg hat wesentliche therapeutische Maßnahmen abgelehnt.

Das Unfallopfer sollte wieder in seiner Tätigkeit als Lagerist und im Versand arbeiten können. Tatsächlich ergibt sich allerdings, dass sie sich aufgrund fehlender therapeutischer Versorgung Erklärungen im Schultergelenk gebildet haben und somit die Beweglichkeit im Schultergelenk erheblich eingeschränkt ist. Jetzt muss sich das Unfallopfer, das erst fast ein Jahr nach dem Unfall dem Reha-Management zugeführt wurde, einer erneuten Operation unterziehen. Danach folgt eine intensive therapeutische Versorgung, um möglichst wieder eine verbesserte Beweglichkeit im gesamten Schultergelenk zu erreichen.

Leider ist es noch Alltags, das Unfallopfer nur mit wenig Therapien „abgespeist“ werden. Die Folgen sind dann für die Teilhabe erheblich.

Für Kostenträger aus der privaten Versicherungswirtschaft sollte dies ein Anstoß sein für sich zu klären, ob man einen dauerhaften Verdienstschaden in Kauf nehmen möchte. Sinnvoll kann sein, im Rahmen des Reha-Management einmal einen Fall genau unter die Lupe zu nehmen und zu helfen. Dann können weitere Kosten vermieden werden.

Auch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können helfen. Denn oft wird mir in der Praxis berichtet, dass von Anwaltsseite kaum oder interessenlos gefragt wird, wie es denn läuft. Mehr nachfragen und dann auf die private Unfallversicherung oder den Haftpflichtversicherer zuzugehen kann da sinnvoll sein.