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Folge 263: Ablehnung von Leistungen durch die Rentenversicherung!

Oft fragt man sich, warum Eingliederungsprozesse nicht klappen. Das liegt nicht zwingend an den Unfallopfern oder Erkrankten. Oft sind es Sozialversicherungsträger die den Integrationsprozess, aus welchen Gründen auch immer zum Ruhen bringen oder ganz unterbrechen.

Kann ein Unfallopfer seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben und stellt einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne einer betrieblichen Umsetzung bedarf, es zunächst einmal einer Bedarfsermittlung des Sozialversicherungsträgers. Fraglich ist, wenn ein Rentenversicherungsträger ohne weitere Ermittlungen und Begründung Leistungen zur beruflichen Rehabilitation ablehnt.

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Folge 262: Aktiv werden kann sich lohnen!

Rehabilitationsmaßnahmen setzen eine Mitwirkung der Betroffenen voraus. Fehlt diese, dann muss geklärt werden, welche Ziele gemeinsam verfolgt werden können. Es gibt allerdings auch Menschen, die gerne mitmachen möchte, allerdings so bescheiden sind oder an andere denken, dass dadurch auch Rehabilitation gehemmt wird. Das wird dann fälschlicherweise als fehlende Mitwirkung interpretiert. Vielmehr handelt es sich hier um einschränkende Glaubenssätze, die derzeit keine günstige Lösung sind.

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Folge 261: Neutral bleiben!

Unfallfolgen können Kommunikation einschränken. Gerade wenn nach einem Schädel-Hirn-Trauma eine Wesensveränderung vorliegt, kann Kommunikation und Zusammenarbeit schwierig werden. Allerdings alleine die Entschuldigung in den Unfallfolgen für respektloses Verhalten gegenüber anderen zu suchen ist ein wenig zu einfach. Gerade dann, wenn der Reha-Manager den Eindruck gewinnen muss, dass am Reha-Prozess beteiligte Akteure pekuniäre Ziele verfolgen und nicht die Teilhabe und Rehabilitation im Vordergrund steht. Ist unter dieser Gemengelage die Neutralität nicht gewährleistet muss die Begleitung beendet werden.

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