Schlagwort: Wohnberechtigungsschein

Folge 277: Wenn das Integrationsamt die Teilhabe verzögert

Manchmal kommt es zu unnötigen Wartezeiten und Aufenthalten in Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen, weil Ämter einfach nicht mitmachen. Ganz konkret geht es um ein Unfallopfer, dass eine rasche Feststellung des Grades der Behinderung benötigt, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Das zuständige Integrationsamt weigert sich eine schnelle Feststellung vorzunehmen, obwohl die Unfallfolgen so schwer sind, das klar ist, dass eine Schwerbehinderung nicht nur über sechs Monate, sondern bis zum Lebensende besteht. Durch diese Verzögerung kann das Unfallopfer seine Teilhabe nicht leben und unnötigerweise entstehen Belastungen.

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