Folge 304: MdE-Bewertung und ihre Auswirkungen auf die Versichertenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Bewertung der Erwerbsminderung nach einem beruflichen Unfall oder bei Berufskrankheiten ist ein zentraler Aspekt in der Unfallversicherung Deutschlands. Sie definiert, inwiefern die Arbeitsfähigkeit im Vergleich zum Zustand vor dem Ereignis reduziert ist. Die Ermittlung erfolgt durch ärztliche Gutachten, die bei gesundheitlichen Veränderungen aktualisiert werden können. Die MdE berücksichtigt neben den direkten Einschränkungen auch individuelle Faktoren wie Alter und Marktsituation. Personen mit einer MdE von mindestens 20% haben Anspruch auf eine Rente, deren Höhe sich nach dem Grad der MdE und dem früheren Gehalt richtet.