Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) stellt ein zentrales Element innerhalb der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung dar. Sie bemisst den Verlust der Arbeitsfähigkeit, den Versicherte infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erleiden, im Vergleich zu ihrer vorherigen Erwerbsfähigkeit. Die MdE ist somit ein Indikator für die Einbußen, die Versicherte beim Erzielen von Einkommen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – und nicht nur in ihrer bisherigen Tätigkeit – erfahren.
Feststellung der MdE durch medizinische Gutachten
Die Bestimmung der MdE erfolgt auf Basis medizinischer Gutachten, die von Ärzten verfasst werden, welche üblicherweise von den Unfallversicherungsträgern beauftragt sind. Versicherte haben ein Gutachterwahlrecht. Sie haben dabei das Recht, eigene Gutachter zu benennen. Die Gutachten bewerten die physischen und psychischen Einschränkungen und leiten daraus den MdE-Grad ab. Die Bewertung orientiert sich an einem Katalog mit Richtwerten für die Einschätzung verschiedener Beeinträchtigungen, wobei die Gutachten als Vorschläge für die Unfallversicherungsträger dienen (Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit). Diese findest du hier:
https://www.uni-due.de/imperia/md/content/schwerbehindertenvertretung/anhaltspunkte.pdf
Wesentliche Veränderungen der Verhältnisse und ihre Auswirkungen
Bedeutende Verbesserungen oder Verschlechterungen im Gesundheitszustand des Versicherten nach Festsetzung der MdE können eine Neubewertung erforderlich machen. Besonders in den ersten drei Jahren nach dem Unfall ist eine Anpassung der MdE häufig möglich, da sich der Gesundheitszustand noch stabilisieren kann. Auch passen und gewöhnen sich viele Betroffene an die neuen Verhältnisse an. Nach dem Dreijahreszeitraum sind Änderungen seltener und erfordern stichhaltige medizinische Belege.
Dauerrente und die Bedeutung der Neueinschätzung der MdE
Nach drei Jahren wird in der Regel eine Dauerrente (Rente auf unbestimmte Zeit) festgesetzt, basierend auf der Annahme, dass keine wesentlichen Veränderungen im Zustand des Versicherten mehr zu erwarten sind. Eine Neueinschätzung der MdE kann jedoch erfolgen, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern, was zu einer Anpassung der Dauerrente führen kann. Wesentlich sind nach dem Sozialgesetzbuch VII Änderungen, wenn Sie mehr als 5 % betragen (§ 73 Abs. 3 SGB VII). Wird schon eine Dauerrente gewährt, muss die Änderung länger als drei Monate dauern.
Weitere Faktoren bei der MdE-Bewertung
Bei der MdE-Bewertung werden neben den direkten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen auch weitere Aspekte berücksichtigt, die die Erwerbsfähigkeit beeinflussen können, wie Alter, Berufsausbildung und die allgemeine Arbeitsmarktlage. Dieser Ansatz trägt der Tatsache Rechnung, dass Personen trotz gesundheitlicher Einschränkungen in anderen Berufen erwerbsfähig sein können. Allerdings ist es in der Praxis so, dass dies von den Gutachterinnen und Gutachtern nicht immer berücksichtigt wird. Auch nicht Einschränkungen, die sich zwar nach Schilderung der Unfallopfer im sozialen Umfeld ergeben und von den Versicherten berichtet werden, die allerdings sehr wohl auch die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem ersten Arbeitsmarkt einschränken. Zu oft wird bei der Bemessung der MdE nur nach funktionalen Gesichtspunkten geschaut, also den Messergebnissen.
Anspruch auf Versichertenrente und deren Anpassung
Ein Anspruch auf Versichertenrente besteht ab einer MdE von mindestens 20%. Ergeben zwei Arbeitsunfälle zusammen eine MdE von mindestens 20 %, so entsteht für jeden Unfall ein gesonderter Anspruch auf Rente. Die Rentenhöhe orientiert sich am MdE-Grad und dem durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall. Die vorläufige Versichertenrente wird für bis zu drei Jahre gewährt und kann in eine Dauerrente übergehen. Bei Änderungen der Versichertenrente ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, da viele Faktoren eine Rolle spielen und Bescheide Rechtsbehelfsfristen von vier Wochen haben. Vier Wochen vergehen schnell.
Die MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung spielt eine entscheidende Rolle bei der finanziellen Absicherung von Personen, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten in Not geraten sind.