04.02.2021 Mitmachen ist Pflicht
Wenn du eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben absolvierst, hast du Mitwirkungspflichten. In der gesetzlichen Sozialversicherung gibt es hierzu sogar Vorschriften (§§ 60 ff. SGB
Wenn du eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben absolvierst, hast du Mitwirkungspflichten. In der gesetzlichen Sozialversicherung gibt es hierzu sogar Vorschriften (§§ 60 ff. SGB