Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein zentrales Element im deutschen Sozialrecht, das das Ausmaß einer Behinderung quantifiziert. Er spiegelt wider, inwiefern eine Person in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung eingeschränkt ist. Der GdB wird auf einer Skala von 20 bis 100 in Zehnerschritten gemessen, wobei höhere Werte eine stärkere Beeinträchtigung anzeigen. Bereits in Sendung 221 des „Auf geht’s -der Reha-Podcast!“ wurde das Thema GdB aufgegriffen.
Die Feststellung des GdB
Die Bewertung und Feststellung des GdB erfolgt durch die Versorgungsämter oder die entsprechenden Behörden auf Basis ärztlicher Gutachten. Diese Gutachten berücksichtigen alle vorliegenden Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit. Entscheidend ist hierbei nicht die Ursache der Behinderung, sondern die Auswirkung auf die Lebensführung der betroffenen Person. Die versorgungsmedizinischen Grundsätze bieten dabei eine detaillierte Richtlinie für die Bewertung verschiedener Beeinträchtigungen.
Einfluss des GdB auf die Lebensgestaltung
Ein GdB von mindestens 50 berechtigt zur Anerkennung als schwerbehinderte Person und eröffnet Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen, wie etwa Steuererleichterungen, Kündigungsschutz oder Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr. Diese Regelungen zielen darauf ab, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und einen Ausgleich für die Beeinträchtigungen zu schaffen.
Merkzeichen und ihre Bedeutung
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis signalisieren spezifische Beeinträchtigungen und berechtigen zu bestimmten Vergünstigungen. Beispielsweise ermöglicht das Merkzeichen „G“ Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr, während „aG“ auf eine außergewöhnliche Gehbehinderung hinweist und besondere Parkrechte gewährt. Die Zuerkennung dieser Merkzeichen basiert auf detaillierten Kriterien, die über den GdB hinausgehen und die individuelle Situation der betroffenen Person berücksichtigen.
Herausforderungen und Lösungsansätze
Die Feststellung des GdB und die Zuerkennung von Merkzeichen können mitunter komplexe und langwierige Verfahren sein. Herausforderungen ergeben sich oft aus der Notwendigkeit, detaillierte medizinische Nachweise zu erbringen, und aus dem subjektiven Charakter mancher Beeinträchtigungen. Lösungsansätze für Unfallopfer liegen in der Bereitstellung klarer Informationen über für die/den Gutachterin/Gutachter inwieweit die Einschränkungen die gesamte Teilhabe negativ beeinflussen. Unterstützung durch Fachpersonal, wie zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialverbandes oder ähnlicher Institutionen kann einem Unfallopfer helfen. Reha-Manager haben diese Aufgabe nicht. Sie können lediglich den Betroffenen und ihren Familien eine erste Orientierung bieten.
Was können Sie konkret selbst machen?
Notieren Sie sich alle Einwirkungen der Unfall- und Erkrankungsfolgen auf die Teilhabe. Was geht nicht mehr? Zum Beispiel in der Kommunikation, im Haushalt, auf der Arbeitsstelle? Wie sieht es mit dem Arbeitsweg aus? Holen sie sich Hilfe durch Verwandte und aus dem Freundeskreis. Andere Menschen sehen manchmal mehr.
Beschaffen Sie sich alle relevanten medizinischen Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle medizinische Dokumente und Gutachten, die Ihre Beeinträchtigungen belegen, bereithalten. Dazu gehören Berichte von Fachärzten, Krankenhausakten und andere medizinische Nachweise. Je vollständiger und detaillierter diese Unterlagen sind, desto besser können Gutachterinnen und Gutachter ihre Feststellungen betreiben und die zuständigen Behörden beim Finden des richtigen GdB unterstützen.
Bereiten Sie sich auf das ärztliche Gutachten vor: Da die Bewertung und Feststellung des GdB auf ärztlichen Gutachten beruht, ist es wichtig, dass Sie sich auf diese Untersuchungen vorbereiten. Sammeln Sie Informationen über Ihre Beeinträchtigungen (siehe oben), Symptome und Einschränkungen, um sie dem Gutachter präzise und klar mitteilen zu können. Haben Sie Probleme sich zu artikulieren, nehmen sie jemanden zur Hilfe bei der Begutachtung mit. Erstellen Sie eventuell eine Liste mit Fragen oder Anliegen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Punkte während des Gutachtens besprochen werden.
Lassen sie sich nach der GdB-Festlegung die medizinischen Unterlagen und Entscheidungsgrundlagen von der zuständigen Behörde zukommen. Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht. Lassen sie sich ggf. rechtlich beraten.