Schlagwort: Hilflosigkeit

Folge 260: Pflegeleistungen nach einem Arbeitsunfall

So ganz einfach ist das mit der Feststellung von Pflegeleistungen nicht. Bei den Berufsgenossenschaften benötigst du keinen Antrag. Die Berufsgenossenschaft muss von Amts wegen Pflege feststellen. Thorsten hat eine Frage zur Feststellung der Pflege gestellt. Er wird von der BG-Mitarbeiterin auf die Pflegekasse verwiesen. Zu vermuten ist, dass es dabei um die soziale Sicherung der Pflegeperson geht. Denn die Beiträge zur Rentenversicherung werden von der Pflegekasse abgeführt. Thorsten hat Jörg leider nicht geschrieben, ob er nun Pflegeleistungen von der Berufsgenossenschaft erhält oder nicht. Deshalb kann die Frage von Thorsten auch nicht vollständig beantwortet werden.

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