Folge 308: Verantwortung und Schutz im Verkehrsrecht: Von Betriebshaftung bis Kinderhaftung

In der heutigen Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ Um die komplexen Themen wie Betriebshaftung und Haftung von Kindern im Straßenverkehr. Helfen kann bei diesen Themen Moritz Kerkmann, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht aus Achim, den Jörg Dommershausen, zu diesen Themen interviewen durfte. Wichtige Fragen, die Jörg Dommershausen in seiner Tätigkeit als Reha-Manager, immer wieder beschäftigen. Passiert ein Unfall, kommt es auf die oder den Schädigerin oder Schädiger an. Aber so einfach ist es dann im deutschen Rechtssystem nicht.

Die Betriebshaftung: Eine Grundlage des Verkehrsrechts

 Die sogenannte Betriebshaftung ist ein zentrales Element im Verkehrsrecht. Es bedeutet, dass der Halter eines Fahrzeugs für Schäden haftet, die aus dem Betrieb des Fahrzeugs entstehen. „Der Gesetzgeber hat gesagt, es gibt bestimmte Gegenstände, wie jetzt in dem Fall ein Kraftfahrzeug, von diesem Gegenstand geht immer eine grundsätzliche Gefahr aus, sobald dieser in Betrieb ist. Und dieses Merkmal des Betriebes wird mittlerweile sehr weit ausgelegt, auch von der Rechtsprechung“ erklärt Moritz Kerkmann auf die Fragen von Jörg Dommershausen.

Kinderhaftung: Schutz der Schwächsten

Ein besonderes Augenmerk gilt der „Kinderhaftung“. Kinder bis zu einem gewissen Alter werden im Verkehrsrecht besonders geschützt. Bis zu ihrem 10. Lebensjahr haften sie nicht für Schäden, die sie im Straßenverkehr verursachen. Diese Regelung spiegelt die gesellschaftliche Verantwortung wider, die Schwächsten zu schützen. Moritz Kerkmann stellt klar: “Da gibt es aber eben eine Besonderheit bei Kindern unter sieben Jahren gar keine Haftung. Von sieben bis zehn im Straßenverkehr für Kinder ebenfalls keine Haftung, es sei denn es handelnd vorsätzlich.“. Soll heißen: Kinder in dieser Altersspanne haften nicht, selbst wenn sie Verursacher des Unfalls sind.

Versicherungen: KFZ-Haftpflicht und darüber hinaus

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter verpflichtend. Sie deckt Schäden, die anderen zugefügt werden. Doch für den eigenen Schutz und den Schutz des Fahrzeugs gibt es zusätzliche Versicherungen wie die Vollkaskoversicherung für Sachschäden am eigenen Fahrzeug und die Fahrerschutzversicherung für Personenschäden des Fahrers. Viele Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen bieten eine solche Fahrerschutzversicherung an. Die/der Fahrerin/Fahrer werden bei einem Eigenverschulden beim Unfall so gestellt, als hätte eine andere Person den Unfall verursacht. Über die Fahrerschutzversicherung sollte der Versicherungsmakler informieren. Die Fahrerschutzversicherung ist eine Versicherungsmöglichkeit, die für relativ wenig Geld viele Vorteile bringen kann.

Blechschaden und Personenschaden: Verschiedene Facetten der Haftung

Bei Unfällen wird zwischen Blechschaden und Personenschaden unterschieden. Während Ersterer relativ einfach zu regeln ist, können Personenschäden weitreichende finanzielle und gesundheitliche Folgen haben. Hier spielen Haftpflichtversicherungen eine wichtige Rolle in der Absicherung und Unterstützung der Betroffenen. Denn es geht ja auch um den immateriellen Schaden, der zum Beispiel durch das Schmerzensgeld abgedeckt werden soll. Das sind natürlich komplexe Rechtsfragen, die auf der einen Seite ohne Anwältin/Anwalt nicht gelöst werden können. Und auf der anderen Seite führen diese komplexen Rechtsfragen auch regelmäßig zu unterschiedlichen Sichtweisen. Hier ist dann das Verhandlungsgeschick der Anwältin/des Anwalts gefragt oder die Entscheidung von Gerichten.

Fazit: Wichtigkeit der umfassenden Information und Absicherung

Das Gespräch zwischen Moritz Kerkmann und Jörg Dommershausen unterstreicht die Wichtigkeit, sich umfassend über ergänzende Möglichkeiten der Versicherung zu informieren (Fahrerschutzversicherung). Eine adäquate Absicherung ist wichtig, um im Falle eines Unfalls geschützt zu sein. Nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die Verantwortung zur Absicherung gegenüber beispielsweise der Familie kann hier im Vordergrund stehen.