Führerschein mit physischer oder psychischer Beeinträchtigung

Ein Handicap muss kein Grund sein, auf die Fahrerlaubnis zu verzichten. Bestehen keine medizinischen Bedenken, kann jederzeit ein Behindertenführerschein erworben werden.

Im „Auf geht‘ s – der Reha-Podcast!“ erläutert Hermann Frisch, worauf Menschen mit Handicap achten müssen. Der Fahrschulexperte aus Münster 30hat eine besondere Ausbildung für den Erwerb eines Behindertenführerscheins absolviert und berät seine Fahrschüler auch diesbezüglich. Das betrifft sowohl eine erste Fahrerlaubnis als auch eine Nachschulung mit Prüfung bei einem bereits erworbenen regulären Führerschein.

Hermann Frisch rät jedem Menschen, der unter einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leidet, sich hinsichtlich des Führens eines Fahrzeugs abzusichern. Er verweist diesbezüglich auf § 315 c StGB. Hier ist geregelt, dass im Falle eines Unfalls, an welchem ein Mensch mit körperlichem oder geistigen Mangel als Fahrzeugführer beteiligt ist, eine Geld- oder Freiheitsstrafe droht. Das bedeutet in der Praxis: Führt er ein Fahrzeug und es passiert nichts, hat der von einem Handicap gleich welcher Art Betroffene nichts zu befürchten. Eine bestehende Fahrerlaubnis wird auch nicht entzogen, sollte es aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit zu einer Beeinträchtigung kommen. Werden allerdings beim Auto fahren Menschen oder Sachgegenstände gefährdet oder verletzt beziehungsweise beschädigt, greift das StGB.

Selbst, wenn nur der Verdacht einer Beeinträchtigung besteht, sollte daher ein verkehrsmedizinischer Experte aufgesucht werden. Dieser kann medizinische Unsicherheiten ausschließen, dann bestehen keine Bedenken gegen die weitere Nutzung des regulär erworbenen Führerscheins. Auch das Absolvieren einer ganz normalen Führerscheinprüfung ist möglich. Spricht jedoch ein Handicap dagegen, diagnostiziert der Facharzt Art und Grad und bescheinigt dies offiziell.

Die Bescheinigung dient der Vorlage bei einer spezialisierten Fahrschule – die Fahrlehrer müssen für den Erwerb der Fahrerlaubnis für Behinderte ausgebildet sein. Der „Bundesverband der Fahrschulverbände“ kann hier Auskunft erteilen. Ein kompetenter Fahrlehrer wird zunächst ein Gespräch mit dem Betroffenen führen und anschließend anhand der ärztlichen Diagnose entscheiden, welche technischen Hilfsmittel erforderlich sind. Ein entsprechendes Fahrzeug für die Handicapausbildung wird von der Fahrschule zur Verfügung gestellt.

Es folgt der Fahrunterricht mit anschließender Prüfung in dem speziell ausgestatteten Fahrzeug. Ist die Prüfung bestanden, wird die Fahrerlaubnis ausgestellt. In dieser ist angegeben, welche Voraussetzungen das Fahrzeug erfüllen muss – beispielsweise die Ausstattung mit einem Handbediengerät oder anderen technischen Hilfsmitteln. Das Straßenverkehrsamt erstellt einen entsprechenden Vermerk im Führerschein – Auflagen oder Beschränkungen sind so bei jeder Verkehrskontrolle ersichtlich und überprüfbar

Nach Erwerb des Behindertenführerscheins ist das Fahrzeug wie vorgegeben auszustatten. Für die Abnahme und Zulassung ist der TÜV zuständig. Hinsichtlich der Finanzierung des Führerscheins und Ausstattung des Fahrzeugs mit entsprechenden technischen Hilfsmitteln ist eine eventuelle Kostenübernahme abzuklären. Ansprechpartner sind Träger wie KrankenkassenBerufsgenossenschaften oder auch die Agentur für Arbeit.

Grundsätzlich ist ein Handicap also kein Grund, auf Mobilität verzichten zu müssen oder ein Risiko einzugehen, sich im Falle eines Unfalls strafbar zu machen.

Kurzinfo
Der „Auf geht’s ̶ der Reha-Podcast!“ ist kostenlos und erscheint seit Anfang 2014 jeden zweiten Dienstag. Mittlerweile zählt er schon zu den meistgehörten Podcasts dieser Thematik. Alle Folgen lassen sich über www.rehapodcast.de, iTunes, Podster und Podcast.de einfach abonnieren und herunterladen. Autor ist einer der ersten Reha-Coaches Deutschlands, Jörg Dommershausen, der diese Plattform für Unfallopfer, deren Angehörige, Rechtsanwälte und Versicherer geschaffen hat, um allen Beteiligten nützliche Informationen zu geben.


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