Folge 309: Kraftfahrzeughilfe: Ein Weg zur Mobilität

In unserer modernen Gesellschaft ist Mobilität ein zentrales Element des täglichen Lebens. Dies gilt umso mehr für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Die Beschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs stellt viele Betroffene jedoch vor finanzielle und bürokratische Herausforderungen. Die Kraftfahrzeughilfe, die Unterstützung bei der Beschaffungskosten und notwendigen Umbaumaßnahmen für Fahrzeuge bietet, spielt hierbei eine entscheidende Rolle.

Die Bedeutung der Kraftfahrzeughilfe

Die Kraftfahrzeughilfe ist ein wichtiges Instrument, um die Mobilität von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Sie umfasst Zuschüsse für die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs sowie für notwendige Umbaumaßnahmen, wie beispielsweise eine Rollstuhlverladehilfe, einen Multifunktionsknauf und andere behindertengerechte Umbaumaßnahmen. Auch der Erwerb einer Fahrerlaubnis kann gefördert werden.

Kostenträger im sozialen Rechtsraum

Geht es um die Teilhabe am Arbeitsleben, können in der Sozialversicherung die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Rentenversicherungsträger, die Agentur für Arbeit und die Integrationsämter Kostenträger für eine Kraftfahrzeughilfe sein. Und es gibt auch eine Kraftfahrzeughilfe zur sozialen Teilhabe. Grundlage für die Kraftfahrzeughilfe ist § 83 SGB IX in Verbindung mit der Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (Kraftfahrzeughilfe-Verordnung – KfzHV). Eine sehr umfangreiche Darstellung findest du auf der Seite von Nullbarriere. de.

Und wie ist das bei Unfallopfern?

Im Personenschadensrecht und Verkehrsrecht werden die Ansprüche von Personen mit Behinderungen, die infolge eines Unfalls entstanden sind, besonders berücksichtigt. Hierbei spielt der Begriff der vermehrten Bedürfnisse eine zentrale Rolle. Dies bedeutet, dass die durch die Behinderung entstehenden Mehrkosten von der Gegenseite zu tragen sind.

Ein Praxisbeispiel

Ein konkretes Beispiel ist der Fall eines Mannes aus Mitteldeutschland, der nach einem Unfall auf ein behindertengerechtes Fahrzeug angewiesen ist. Das bisher genutzte Fahrzeug kann wegen der Unfallfolgen nicht mehr gefahren werden. Zum einen lässt es sicht nicht mehr umbauen und ist auf der anderen Seite auch wegen der jetzt notwendigen Hilfsmittel viel zu klein. Trotz finanzieller Engpässe des Unfallopfers und des Wunsches, wieder teilzuhaben am Leben, hat sich die gegnerische Haftpflichtversicherung schwergetan Leistungen zu erbringen.

Zeit also Moritz Kerkmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht und Experte im Personenschadensrecht zu fragen, wie die rechtliche Seite im zivilen Entschädigungsrecht aussieht. „Ja juristisch würde man das dann fassen unter den Begriff der vermehrte Bedürfnisse, also ich bin Opfer eines Verkehrsunfalls geworden, kann etwas bestimmtes nicht mehr tun, in dem Falle eben Autofahrer sowie gewohnt gewesen bin… “ So Moritz Kerkmann. Anhand von konkreten Beispielen erklärt Moritz Kerkmann, wo die vermehrten Bedürfnisse liegen können.

Ist eine Neubeschaffung eines Fahrzeuges notwendig, heißt Neubeschaffung nicht gleich brandneu, macht Moritz Kerkmann deutlich. Auch ein Gebrauchtfahrzeug kann geeignet sein.

Und wie ist das dann mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung?

Moritz Kerkmann und Jörg Dommershausen besprechen, was ein Mehrbedarf ist, den ein Unfallopfer über die Versicherung vielleicht finanziert bekommt. Dafür ist eine Gesprächsbereitschaft aller am Schadensprozess beteiligten notwendig. Allerdings ist es im Schadensrecht so, dass es einen goldenen Lösungsweg nicht gibt. Wichtig für Unfallopfer ist, dass gewohnte Nutzungszeiten von Fahrzeugen eine Rolle spielen können.