Folge 274: berufliche Nachsorge nach Schädelhirntrauma

Schon oft wurde das Thema Schädelhirntrauma und Nachsorge im „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ thematisiert. Schleichende Prozesse können die Teilhabe am Arbeitsleben und Teilhabe am sozialen Leben gefährden. Natürlich gibt es auch positive Beispiele. Ganz konkret geht es um ein Unfallopfer, dass vor vielen Jahren ein schweres Schädelhirntrauma anlässlich eines Motorradunfalles erlitten hat.

Im Rahmen einer beruflichen-neurologischen Assessmentmaßnahme konnten neue Erkenntnisse gewonnen werden. Diese ließen den Schluss zu, dass der derzeit bekleidete Arbeitsplatz in Gefahr sein könnte. Es war also der richtige Zeitpunkt mit dem Arbeitgeber zu sprechen.

Mit einem Arbeitspädagoge von Reha-Aktiv-Bersenbrück wurde ein Abgleich der Erfahrungen zwischen der beruflich-neurologischen Assessmentmaßnahme und den täglichen Arbeitserlebnissen des Arbeitgebers durchgeführt.

Dieser Abgleich zeigte, dass entgegen der Angaben des Unfallopfers in der beruflich-neurologischen Reha-Maßnahme der Arbeitgeber sehr wohl schon viele Maßnahmen organisatorisch ergriffen hatte, um den Anforderungen des Unfallopfers besser gerecht zu werden. Diese Maßnahmen wurden schon über viele Monate initiiert und realisiert.

Das Gespräch zeigte allerdings, dass der Betroffene diese Veränderungen überhaupt nicht wahrgenommen hat und quasi noch in seiner alten Arbeitswelt lebte. Dies war unter anderem ein Hinweis, dass die Verarbeitung von Informationen dem Unfallopfer schwerer fällt als gedacht. Auch die Ergebnisse der Assessmentmaßnahme hatten einen solchen Schluss nicht zugelassen.

Ganz konkret geht es allerdings nicht nur um das Arbeitsleben, sondern auch um die Teilhabe am Sozialleben. Denn im Rahmen der Assessmentmaßnahme wurde deutlich, dass das Unfallopfer am Arbeitsplatz so viel Energie aufgewendet, um seine Aufgaben zu schaffen und nicht aufzufallen, sodass am Nachmittag keine Reserven mehr für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bestehen.

Dazu konnten auch ambulante Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation nicht wesentlich beitragen.

Konkret werden Unfallopfer und Arbeitgeber jetzt dabei unterstützt die Informationsverarbeitung am Arbeitsplatz zu optimieren. Für das Unfallopfer sollte Arbeitsplatz gesichert werden. Der Arbeitgeber soll vor erhöhten Ausgaben (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) bewahrt werden.

Daneben wird auch klar, dass durch eine intensiv-medizinisch-stationäre Reha-Maßnahme das Leistungsniveau des Betroffenen noch erheblich angepasst werden muss, damit die derzeit geschafft tägliche Arbeitszeit auch dauerhaft realistisch bewältigt werden kann.