Folge 273: Heilverfahren steuern und planen

Immer wieder wird von der Politik das Sozialversicherungssystem gelobt. Gerade wenn es um die Heilbehandlung von Erkrankungen und Unfallfolgen geht. Die Realität ist anders. Es werden Lücken zwischen Heilbehandlung und beruflicher Wiedereingliederung nicht richtig genutzt. Die Betroffenen werden alleine gelassen. Ärzte stellen kaum oder keine Verordnungen für Therapien oder Hilfsmittel aus.

  

Gibt es noch eine Sprachbarriere wird es erst recht kompliziert. Im konkreten Fall haben der behandelnde Hausarzt und der Orthopäde bei bestehender Sprachbarriere die Verordnung von Krankengymnastik abgelehnt. Die stationäre Reha-Maßnahme der Rentenversicherung war verfrüht, weil der betroffene Arm noch gar nicht geübt werden konnte. Mit dem Hinweis, der Betroffene könne wieder im Lager arbeiten und Eigenübungen mit dem Theraband wären ausreichend, wurde das Unfallopfer „abgespeist“.

Das Ergebnis war eine erhebliche Bewegungseinschränkung. Jetzt muss erneut operiert werden, um Verklebungen im Schultergelenk und die eingebrachte Platte zu entfernen. Und dann wäre da noch die stundenweise Eingliederung. Die sollte möglich sein, laut Hausarzt. Die Fakten sprechen allerdings eindeutig dagegen.

Offensichtlich hat sich der Hausarzt nicht einmal mit der tatsächlichen Tätigkeit des Betroffenen im Bereich Lager und Logistik auseinandergesetzt. Dort muss das Unfallopfer nämlich Tätigkeiten über Schulterhöhe durchführen inklusive der Bewegung von Gewichten mit mehr als 20 kg.

Mit den Unfallfolgen ist das überhaupt nicht möglich. Spannend ist, dass der betriebsärztliche Dienst des Arbeitgebers auch sehr „zurückgehalten“ hat. Im Prinzip kann man sagen, dass überhaupt kein Interesse bestand, sich der Sache anzunehmen.

Neben der notwendigen Operation zur Lösung der Verklebungen und Verbesserung der Beweglichkeit ist im Nachgang eine weitere stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme erforderlich, die die Teilhabebedingungen am Arbeitsplatz aber auch im häuslichen Umfeld mitberücksichtigt.

Immerhin geht es zum einen um die Verminderung des Haushaltsführungsschadens und die Sicherung der Beschäftigung beim Arbeitgeber.

Nächste Ziele im Reha-Management sind das Gespräch mit dem Arbeitgeber zur Klärung einer sachgerechten beruflichen Wiedereingliederung nach medizinischer Rehabilitation. Im Rahmen des Gespräches sollen Kenntnisse gewonnen werden, wie der Arbeitsplatz konkret aussieht und welche Teilhabeaspekte im Rahmen der stationären Rehabilitationsmaßnahme zu berücksichtigen sind.

Im Ergebnis wurde aufgrund der schlechten Nachsorge nach durchgeführter erster Operation und erster stationärer Reha-Maßnahme die Angelegenheit so verzögert, dass neben erhöhten Aufwendungen für Operation und Rehabilitation auch eine unklare Zukunft für das Unfallopfer besteht. Hier erhält die betroffene Person selbst verständlich Unterstützung durch rehamanagement-Nord.