Folge 254: Standard führt nicht zwingend zur Teilhabe

Bereits im ersten Teil ihres Gespräches sind Dr. Karin Kelle-Herfurth und Jörg Dommershausen auf Mangelerscheinungen im Gesundheitssystem eingegangen. Vieles von dem, was gesetzlich festgelegt ist, klappt nicht. Sei es das Entlassungsmanagement oder die Gesamtteilhabeplanung.

 

Und es geht weiter. Jörg Dommershausen berichtet von einem Fall, in dem die Teilhabeziele eines über 80-jährigen Unfallopfers mit diesem, der Familie, Ergotherapeuten und einer Pflegeberatung erarbeitet wurden. Die erst behandelnde Reha-Klinik hat dann alle Informationen und Teilhabeziele ignoriert. Im Gegenteil. Es erfolgte die Aufnahme in der falschen Abteilung. Die betroffene Person berichtete dann davon, dass sie sich nur mit anderen älteren Herrschaften Bälle zugeworfen habe. Eine Umstellung mit Verlegung in eine andere Reha-Einrichtung im Rahmen der Heilverfahrenssteuerung führte dann in kürzester Zeit zu einer Teilhabezielerreichung.

Auch nach einer Rehabilitationsmaßnahme mit Teilhabezielen stellt sich die Frage: „Was benötigt, will und kann der Mensch und welche Möglichkeiten und Ressourcen stehen zur Verfügung?“. Im Beispiel von Jörg Dommershausen wurden unnötigerweise finanzielle Ressourcen vergeudet und die betroffene Person und deren Familie unnötig mental belastet.

 

Neben der Einschätzung, was im häuslichen oder beruflichen Umfeld realistisch und umsetzbar ist, kann nur eine vernünftige Nachsorge, teilhabeorientierte Therapien und persönliche Beratung zur langfristigen Zielerreichung und Zielsicherung beitragen.

 

Im Mittelpunkt steht dabei immer die Frage für die Betroffenen und Angehörigen: „Welche Möglichkeiten kann ich einsetzen und wen kann ich selbst fragen?“. Dies macht eine selbstbestimmte Teilhabe dann möglich.

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