Folge 252: Neutralität im Reha-Management!

Neutralität ist ein wichtiges Gut im Personenschadensmanagement. Grundlage ist der Code of Conduct, der klare Regeln aufstellt. Neutralität bedeutet auch Position beziehen zu müssen. Gerade dann, wenn es schwierig wird. Und damit ist auch verbunden, dass man niemanden nach dem Mund redet, nur weil die Person es will.

Nehmen Anwältinnen und Anwälte Einfluss auf Reha-Entscheidungen ohne Fachwissen zu haben, entfällt ein sachlicher Grund und es muss gehandelt werden.

Gerade dann, wenn „Vorgaben“ gemacht werden sollen. Da geht es nicht mehr um „ruhig reden“, sondern um einen Verstoß gegen die Vereinbarungen des Code of Conduct. Und dann muss gehandelt werden. In einem aktuellen Fall geht es um die Beendigung des Mandates.

Die Neutralität hat natürlich auch „negative“ oben Auswirkungen. Sie bedeutet, dass der Reha-Dienstleister sich strikt aus dem Schadensersatzrecht herauszuhalten hat. Stimmt die Kommunikation zwischen Anwältin/Anwalt und der betroffenen Person nicht mehr, kann sogar ein ganzes Unternehmen in Gefahr geraten. Dann lohnt sich die Einholung einer zweiten Meinung.

Hierzu gibt es ja schon eine Sendung mit Moritz Kerkmann, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht aus Achim, Ottersberg und Verden.