Folge 245: Auch Unfallopfer dürfen nicht alles

Auch wenn die Teilnahme an Maßnahmen im privaten Reha-Management freiwillig sind, bedeutet dies nicht, dass alles erlaubt ist. Die Maßnahme, die jeweils durchgeführt wird, unterliegt unter anderem der Hausordnung der jeweiligen Reha- Einrichtung. Und es gehört auch dazu den richtigen Ton gegenüber den Mitarbeiter*innen anzuschlagen. Und natürlich auch gegenüber den Mitpatient*innen.

Und nicht jede*r Patient*in kann sich an solche Kommunikationsregeln halten. Dann muss ein Reha-Manager eingreifen, um das Reha- und Teilhabeziel auch realistisch werden zu lassen. Gut, wenn der Anwalt die Sache genauso sieht und seine Mandantschaft ebenfalls deutlich zurechtweist.