Folge 233: Folgen von Sprachbarrieren

Immer mehr werden wir von Haftpflichtversicherungen gebeten, auch in Fällen von Berufsgenossenschaften das Reha-Management zu übernehmen. So einfach und zielgerichtet im Sinne der gesetzlichen Vorschriften läuft es leider nicht immer.

 

Das hängt auch von Sachbearbeiter*innen und den Berufsgenossenschaften ab. Da gibt es schon Unterschiede. Leider. Das müssen dann die Unfallopfer ausbaden.

 

Aktuell geht es um eine Klientin, die kaum Deutsch spricht. Sie leidet zunächst unter relativ einfachen Unfallfolgen. Diese entwickeln sich dann allerdings in Richtung eines Schmerzsyndroms.

Die Berufsgenossenschaft leitet Reha-Maßnahmen ein. Der Reha-Entlassungsbericht deutet eine Verweigerung der Teilnahme an Therapien an. Empfehlungen werden zu weiteren Therapien ausgesprochen.

 

Dann wird zu allem Übel auch noch das Verletztengeld entzogen. Die Agentur für Arbeit will kein Arbeitslosengeld I zahlen, die Krankenkasse kein Krankengeld.

Das sind „gute Voraussetzungen“ zum Arbeiten. Wir sprechen erst einmal und stellen fest, dass die erste Aufgabe darin besteht Ordnung in die Unterlagen und die Sozialversicherungsangelegenheiten zu bringen. Hier hilft der Anwalt.

 

In den langen Gesprächen stellt sich heraus, dass das Unfallopfer sich keinen Therapien verweigert hat. Sie hatte nur Angst vor Wasser und wollte nicht ins Bewegungsbad. Was ja verständlich ist. Alle anderen Therapien hat die Klientin mitgemacht.

Im Ergebnis stellt sich heraus, dass notwendige Therapien von der Berufsgenossenschaft nicht veranlasst wurden. Reha-Pläne wurden erstellt, die Betroffene hatte aber den Sinn und Inhalt nicht verstanden. Einen Dolmetscher hatten weder Klinik noch Berufsgenossenschaft eingeschaltet.

 

Das Unfallopfer fühlt sich alleine gelassen. Sie ist erbost, dass sie keine wirkliche Hilfe erhalten hat. Und dann das Gefühl der Zurücksetzung. Immer hat die Betroffene Geld für die Familie verdient. Das fällt auch weg.

 

Wir konnten helfen. Das Büro von rehamanagement-Oldenburg findet einen muttersprachlichen Psychologen. Eine schmerzphysiologische Schmerzdiagnostik in der Ortho-Reha-Vechta gibt ebenfalls erste Aufschlüsse, wie man bestehende Probleme lösen kann.

 

Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Kosten.