Folge 231: Mit der Ausbildereignung den Arbeitsplatz sichern

In der letzten Sendung des „Auf geht’s-der Reha-Podcast!“ ging es um die beruflichen Möglichkeiten nach einem Unfall. Daniela Vorwerk von der AdA Akademie der Ausbilder aus Oldenburg erklärte, welche Chancen es gibt im Bewachungsgewerbe nach einem Unfall Fuß zu fassen.

Oft geht es nicht um eine berufliche Neuorientierung. Arbeitgeber haben ein Interesse, MitarbeiterInnen mit hoher Qualifikation zu halten.

Eine Möglichkeit ist Arbeitsplätze neu zu gestalten. Darüber hatten wir ja schon in Sendungen des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ unter anderem in Sendung 126 berichtet:

Für ArbeitgeberInnen und MitarbeiterInnen ist es eine neue Situation nach einem schweren Unfall über neue berufliche Möglichkeiten nachzudenken.

Eine neue berufliche Rolle als AusbilderIn kann eine Perspektive sein, um die berufliche Zukunft auf neue Beine zu stellen. 

Eine Fortbildung im Rahmen der Ausbildereignungsverordnung ist eine solche Gelegenheit. Die AdA in Oldenburg bietet eine solche Qualifikation an. InteressentInnen werden auf die schriftliche und praktische Prüfung vorbereitet. Die Prüfungen werden vor der IHK ablegt.

Hast du die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung kannst du nach dem Berufsbildungsgesetz ausbilden. Für dich kann das mit einem höheren Verdienst oder Aufstiegschancen verbunden sein.

Solltest du nicht die Perspektive haben im Betrieb zu bleiben, kannst du durch den Nachweis einer Ausbildereignung deine Vermittlungsmöglichkeiten verbessern. Viele Arbeitgeber begrüßen die Ausbildungsfähigkeiten bei BewerberInnen.

Und es gibt weitere Gelegenheiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Die Aufstiegsqualifikation zur/zum Gepr. Aus- und WeiterbildungspädagogIn IHK (Bachelor professionell) geprüfte BerufspädagogInn IHK (Master professionell) sind möglich.

Bestandteile beim Angebot der AdA in Oldenburg sind die intensiven Vorbereitungen auf die schriftliche und praktische Prüfung sowie das Fachgespräch vor der Prüfungskommission.

Kostenträger sind gesetzliche Rentenversicherungsträger, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Berufsgenossenschaften und Haftpflichtversicherungen.

Mehr erklärt dir Daniela Vorwerk in dieser Sendung.