Folge 230: Berufschancen im Bewachungsgewerbe

Willst du nach einem Unfall den qualifizierten Wiedereinstieg in das Berufsleben finden, bietet dir die Wach- und Sicherheitsbranche eine Möglichkeit. Sie ist nicht gerade gut gelitten in der Wirtschaft. Aber zu Unrecht.

Mit der anerkannten Qualifikation „Sachkundeprüfung“ nach § 34a Gewerbeordnung hast du wieder Arbeitsmarktchancen. Die Prüfung legst du nach einem Lehrgang vor der IHK ab. Aber Achtung. Wenn du dich einlässt, kommt viel Schulstoff und eine anspruchsvolle Prüfung auf dich zu.

Erst einmal musst du natürlich für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe geeignet sein. Eine Behinderung ist dabei kein Ausschlussgrund. Auch für Menschen mit Behinderung gibt es viele Arbeitsplätze. Neben dem „Pförtner“ gibt es noch die Möglichkeiten Revierfahrten zu machen oder an Bildschirmarbeitsplätzen zu arbeiten.

Das Bewachungsgewerbe hatte in der Vergangenheit keinen guten Ruf. Das hat sich schon geändert. Viele Anlagen und Objekte müssen bewacht werden. Ganz aktuell zum Beispiel der Zugang nach den Abstandsregeln in Kaufhäuser.

Dazu beigetragen hat auch eine hohe Durchfallquote bei den IHK-Prüfungen. Dies liegt je nach Region bei 50 bis 70 Prozent. Die Prüfung auf die leichte Schulter zu nehmen wäre nicht gut. Nur wer sich intensiv vorbereitet hat eine Chance.

Die schriftliche Prüfung darfst du als Multiple-Choice-Test absolvieren. Und dann ist da noch die mündliche Sachkundeprüfung. Zu ihr wirst du nur zugelassen, wenn du den schriftlichen Teil bestanden hast.

Zu Büffeln hast du viel. Da geht es um Datenschutzrecht, die Gewerbeordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Strafrecht und vieles mehr. Also musst du fleißig sein.

In der aktuellen Sendung erklärt dir Daniela Vorwerk von der Akademie der Ausbilder (AdA) was du beachten darfst. Und welche Chancen du hast.

Gefördert wird die Qualifikation zum Beispiel mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Auch Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und privaten Haftpflichtversicherungen übernehmen die Kosten für das Erreichen der Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO.

Solltest du einmal die Prüfung nicht bestehen, kannst du sie wiederholen. Die AdA hat für dich in einem solchen Fall ein Unterstützungsangebot.