Folge 222: Gedanken zur Teilhabe

Wie ist das eigentlich mit der Teilhabe? Vor kurzem kam die Frage nach der Teilhabe in einem Erstgespräch, was das denn mit der Teilhabe so auf sich hat. Und auch in einem meiner Workshops kam die Diskussion auf, wann wir von Teilhabe sprechen. Bedeutet Teilhabe nur die Abwesenheit von Möglichkeiten, etwas in Anspruch zu nehmen?

Und was hat das dann wieder mit dem Sozialgesetzbuch IX zu tun? Gibt es eine Definition, wenn wir das Thema Teilhabe ansprechen und welche Bereiche werden abgedeckt? Hat es immer etwas mit der Abwesenheit von Fähigkeiten zu tun? Also viele Fragen zum Thema. Diese können natürlich nicht alle in einer Sendung des „Auf geht’s -der Reha-Podcast!“ besprochen werden.

Dass die Teilhabe eine Auswirkung auf deinen Grad der Behinderung (GdB) hat, besprachen wir schon in der letzten Sendung. Der GdB bemisst die Einschränkungen an der Teilhabe. Durch die Festlegung des GdB kannst du als Mensch mit Behinderung Ausgleiche erhalten. Das kann dein Schulleben, Arbeitsleben und soziales Leben betreffen.

Chance zur Selbstbestimmung?

Und welche Möglichkeiten ergeben sich für dich dann ganz konkret? Im SGB IX hilft uns da die Einleitungsvorschrift des § 1 SGB IX. Ja ich weiß, Gesetzestexte sind jedermanns Sache. Da geht es um Begriffe wie „Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“.

Und wie sieht das dann konkret in der Praxis aus? Welche Chancen hat man, wenn ich betroffen bin, meine Selbstbestimmung wahrzunehmen? Dass das nicht ganz so einfach ist, hast du dir schon sicher gedacht. Vielleicht weil du es selbst schon erlebt hast, dass du Vorstellungen von deiner Rehabilitation und Teilhabe hattest und dann an den Sozialleistungsträgern gescheitert bist.

Wunsch- und Wahlrecht?

Wie gesagt, wir können nicht den ganzen Komplex besprechen. Nur wie ist denn das mit dem Wunsch und Wahlrecht, das im SGB IX unter § 8 steht. Wunsch und Wahlrecht hört sich so schön an. Ich habe ein Problem, suche mir die richtige Hilfe oder Reha-Einrichtung und dann geht es schon los. Der Schein trügt. Denn tatsächlich bestimmen die Kostenträger „nach deren Maßstäben“, was geleistet wird und was nicht. Das kann fatale Folgen haben. Ach ja, da gibt es doch noch die Teilhabeplanung. Real ist, dass diese trägerübergreifend nicht stattfindet.

Das Schicksal von Hermann Pech

Hermann Pech erlitt vor einigen Jahren als knapp Dreißigjähriger unverschuldet vor Hamburg auf der Autobahn A 1 ein schweres Schädelhirntrauma. Die Folgen waren verheerend.

Empfohlen wurde eine Anschlussrehabilitation in einem Spezialzentrum, dass sich auch im Anschluss an die medizinische Rehabilitation um die berufliche Eingliederung bemüht. Und was hat die gesetzliche Krankenkasse forciert? Sie hat nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden. Herrmann Pech wurde in eine neurologische Reha-Einrichtung geschickt, die sich fast ausschließlich um ältere Menschen kümmert. Mit knapp dreißig Jahren war das in Bezug auf Kommunikation und Rehabilitation fatal.

Herrmann Pech hat vier Monate Rehabilitationszeit verloren, die er später nicht mehr aufholen konnte. Das hat sich auf seine gesamte Teilhabe ausgewirkt. Dank des Engagements der gegnerischen Haftpflichtversicherung und unseres Beiratsvorsitzenden Rechtsanwalt Moritz Kerkmann konnte mit einer gezielten Maßnahme für Herrmann Pech Schlimmeres vermieden werden. Heute hilft Hermann Pech anderen Betroffenen zurück ins Leben zukommen. Er gründete eine Familie. Nur ins Arbeitsleben hat Hermann Pech es nicht mehr geschafft.

Mehr zum Begriff der Teilhabe und zu einzelnen Themenfeldern findest du auf der Seite von „Einfach Teilhaben“.

Was Teilhabe im Einzelnen betrifft, wird gut auf der Seite der Fürst Donnersmarck-Stiftung erklärt.

Wie geht’s weiter mit der Teilhabe?

Und dann noch auf ein Wort zur weiteren Entwicklung. Kostenträger haben meiner Meinung nach das Thema Teilhabe noch nicht verstanden und setzen es nicht um. Das scheint auch das Bundessozialgericht im Urteil zu Mobilitätshilfen mittlerweile so zu sehen.

Die Sozialleistungsträger arbeiten weiter ihr Schema ab und eher nach der kaiserlichen Botschaft von 1880 als nach dem Sozialgesetzbuch IX. Es wird noch viele Jahre dauern, bis sich Teilhabeplanungen und Selbstbestimmung auch in der Kostenträgerlandschaft durchsetzen werden. Wenn du einen unverschuldeten Unfall erlitten hast, darfst du vielleicht mit einem Reha-Dienstleiser wie rehamangement-Oldenburg zusammenarbeiten. Dann stelle die Fragen nach deiner Selbstbestimmung und Teilhabezielplanung.

Was im einzelnen Teilhabe ist und welche Möglichkeiten du hast findest du auf der Seite von „Einfach Teilhaben!“.