Arbeitsunfähigkeit tritt bei einem schweren Unfall meistens sofort ein. Du erhältst deine Krankmeldung durch den behandelnden Arzt. Diese gibst du bei deinem Arbeitgeber und deiner gesetzlichen Krankenkasse ab. Sechs Wochen zahlt dein Chef deinen Lohn weiter. Dann tritt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Hier musst du einen Einkommensverlust hinnehmen. Bei schwereren Unfallfolgen länger andauern wird das Krankengeld im Prinzip 78 Wochen gezahlt. Soweit so gut.
Allerdings sieht die Realität etwas anders aus. Krankengeldzahlungen sind enorme Belastungen für die gesetzlichen Krankenkassen. Mit Tricks versuchen die Krankenkassen Ihre Mitglieder aus den Krankengeldbezug herauszubekommen. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei unter anderem der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK).
Aber nicht nur bei Krankenkassen wird es schwierig, sondern auch bei der Agentur für Arbeit. Bist du erkrankt, kannst deine letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben und meldest dich arbeitssuchend, kann es schwierig werden. Die Agentur für Arbeit versucht dann über ihren sozialmedizinischen Dienst „nachzuweisen“, dass du nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten kannst.
Jörg Dommershausen begleitet den Fall eines Querschnittsgelähmten, dem es so ergangen ist und der jetzt „in der Luft hängt“. Richtig gestellte Anträge werden von der Agentur für Arbeit nicht akzeptiert. Eine Arbeitsfähigkeit soll unter 15 Stunden liegen, so der sozialmedizinische Dienst der Agentur für Arbeit. Tatsächlich wurde im Rahmen eines Praktikums allerdings schon eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden erreicht.
Ein Einzelfall? Leider nein. In seinem Buch „Am Ende vom Krankengeld“ berichtet Christian Schultz vom Sozialverband über viele ähnlich gelagerte Fälle. In seinem Buch gibt Christian Schultz viele Tipps, wie du vorgehen kannst, wenn du betroffen bist.