Heute geht es um die Pflege nach einem Unfall. Unter diesem breiten Begriff werden verschieden Themen von Jasmin Kunstreich aufgegriffen und detailliert erläutert. „Es ist eine Problematik, weil die Krankenhäuser eine Akut-Versorgung abgeschlossen haben.“, sagt Jasmin Kunstreich über die Zwischenstufe zwischen Krankenhausunterbringung und vollständiger Rehabilitation.
Es ein breites Thema, dass viele Fragen aufwirft wie „Wie geht es eigentlich weiter, wenn ich aus dem Krankenhaus entlassen werde und alleinstehend bin?“, „Wer übernimmt die Kosten bei gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen?“ und „Was muss man tun? Oder kann ich Hilfe bekommen?“. Antworten auf diese und andere Fragen werden Sie in dem informativen Podcast mit Jasmin Kunstreich finden. Zudem finden Sie eine hilfreiche Unterstützung zur Antragsstellung.
Nach einem schweren Unfall benötigen viele Menschen vorübergehend eine sogenannte Kurzzeitpflege im Rahmen des Entlassmanagements, ohne dass sie grundsätzlich über eine Pflegebedürftigkeit in Bezug auf die Pflegeversicherung verfügen. Seit dem 01. Oktober 2017 sind Krankenhäuser gesetzlich zur Organisation eines Entlassungsmanagements verpflichtet. Dabei haben Patienten die Möglichkeit für bis zu vier Wochen ambulante Pflege und häusliche Versorgung durch eine Krankenpflege zu beantragen. Die Krankenkassen übernehmen in erster Linie die Kosten für die ambulante Pflege der betroffenen Person. Ebenfalls enthalten in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind die Kosten für die Pflege für die Behandlung sowie eine häusliche Unterstützung. Je nach Fall, muss ein Antrag auf einen Pflegegrad eingereicht werden. Dies gilt in der Regel, wenn die Person vor dem Unfall bereits pflegebedürftig geworden ist. Bei Jasmin Kunstreich können Sie sich jederzeit über die Pflege nach einem Unfall informieren. Die relativ neue Gesetzesregelung für die Kostenübernahme von einer gesetzlichen Pflege ist in erster Linie zur Sicherheit für die betroffene Person als auch dessen Familie bzw. Angehörige eingeführt worden. In erster Linie geht es um die Sicherheit des Patienten. Durch eine ärztliche Verordnung wird die Dauer der ambulanten Pflege nach einem Unfall festgelegt. Auf diese Weise wird den Betroffenen die Organisation für den Übergang vom Krankenhausaufenthalt zur Pflege nach dem Unfall vereinfacht. In der Regel und je nach Verfügbarkeit wird die zuständige Pflege innerhalb von drei Tagen bereit gestellt. Falls der oder die Patientin Kinder unter 12 Jahren hat, kann die Pflegezeit auf 26 Wochen ausgeweitet werden. Im Falle, dass die Leistungen für Pflege nach einem Unfall nicht erreichen, kann der Aufenthalt in eine Pflegeeinrichtung für eins bis zwei Monate bzw. maximal 8 Wochen beantragt werden. Ausgiebige Erläuterungen zum dem Thema Entlassmanagement finden Sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit. |