Beim Namen Cyberdyne denken die meisten Menschen an die Firma aus der Terminator Filmreihe, welche die Killerroboter erschuf die die Menschheit an den Rand der Vernichtung bringen. Auch der Name HAL wird meistens mit einem wahnsinnigen Bordcomputer in Verbindung gebracht, welcher die Crew seines Schiffs brutal ermorden will. Nicht in diesem Fall. Der HAL der Firma Cyberdyne aus Bochum ist ein Exoskelett, der partiell gelähmten Patienten hilft wieder richtig laufen zu lernen.
Patienten mit einer teilweisen Lähmung nach einem Unfall oder Schlaganfall haben dasselbe Problem: Sie verlernen es die Muskeln in ihren gelähmten Gliedmaßen zu bewegen, wodurch diese ebenfalls verkümmern. Der HAL setzt bei der Therapie genau dort an. Laut Joerg Winkler funktioniert der Anzug „wie bei einem Pedelec“. Heißt, dass der Anzug nur die Bewegungen des Benutzers verstärkt, wenn dieser sich selber bewegt. Der Anzug wird von Spezialisten auf jeden Benutzer individuell eingestellt. Mithilfe von Elektroden, die an den Muskeln angebracht werden, überträgt der Patient die Befehle an das Exoskelett. Das Ziel ist es nach der rund drei monatigen Behandlung wieder selbstständig ohne Hilfe bzw. nur mit einem Gehstock wieder laufen zu können.
Bis das passiert steht dem Patienten fünf Mal die Woche ein hartes Training bevor. Und das nicht nur in den 30-minütigen Sitzungen mit dem Anzug. Auch andere physiotherapeutische Behandlungsmethoden werden miteingebunden. „Es ist wie bei jedem anderen Training auch“ meint Jörg Winkler. „Schwitzen, keuchen, Anstrengung und teilweise auch
Erschöpfung“ stehen dem Patienten bevor. Dazu gehört aber auch die Freude über kleine und große Fortschritte bei der Therapie.
Diese Art der neuartigen Behandlung hat jedoch auch seine medizinischen und gesetzlichen Beschränkungen. So können Patienten nur daran teilnehmen, wenn sie nicht komplett gelähmt sind und noch bis zu einem gewissen Grad Kontrolle über die Gliedmaßen haben. Ebenfalls wird diese Art der Therapie bis jetzt nur für Privatversicherte, Mitglieder von Berufsgenossenschaften nach Arbeitsunfällen und Selbstzahler angeboten. Gesetzlich Versicherten kann diese Therapie aufgrund der fehlenden Heilzulassung noch nicht angeboten werden.
Jedoch können Patienten durchaus bei ihren Ärzten und Therapeuten nachfragen und der Zulassungsprozess ist bereits im Gange. Auch kommt nicht jeder ins Therapieprogramm. Vor der Behandlung muss der Patient zunächst einmal vom eigenen Arzt untersucht und dann nochmal von einem Facharzt auf die Tauglichkeit untersucht werden. Fragen schadet jedoch nicht.