Menschen mit Handicap können, sofern es keine medizinischen Bedenken gibt, jederzeit eine Fahrerlaubnis erwerben. Dazu ist ein Fahrzeug mit entsprechenden technischen Hilfen erforderlich. Sind Sie hingegen im Besitz eines Führerscheins und es kommt aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit später zu Beeinträchtigungen, wird er Ihnen zwar nicht entzogen, Sie sollten jedoch Maßnahmen ergreifen, um nicht im Falle eines Unfalls mit unangenehmen Konsequenzen rechnen zu müssen.
Was ist ein Behindertenführerschein?
Ein Behindertenführerschein wird, wie die reguläre Fahrerlaubnis, durch Unterrichtsstunden und eine Prüfung erworben. Anschließend dürfen Sie ein der Art Ihrer Behinderung entsprechend ausgestattetes Fahrzeug führen. Zum Erwerb der Fahrerlaubnis können Sie eine spezielle Fahrschule für Behinderte aufsuchen, die über die technischen Voraussetzungen verfügt und für eine Handicapausbildung geschulte Fahrlehrer beschäftigt. Auskunft erhalten Sie vom Bundesverband der Fahrlehrerverbände.
Der Weg zum Führerschein bei einer Beeinträchtigung
Gleich, ob Sie eine neue Fahrerlaubnis erwerben oder aufgrund einer Beeinträchtigung eine Nachschulung absolvieren, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst ist ein Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation aufzusuchen, um grundsätzlich medizinische Bedenken gegen das Führen eines Fahrzeugs auszuschließen. Ein in der Verkehrsmedizin versierter Arzt stellt weiterhin Art und Grad der Beeinträchtigung hinsichtlich der Teilnahme im Straßenverkehr fest. Sie erhalten eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrschule. Ein kompetenter Fahrlehrer wird zunächst ein Gespräch mit Ihnen führen und sich im Anschluss darum kümmern, dass für den Unterricht ein Fahrzeug mit technischen Hilfsmitteln zur Verfügung steht. Welche dies sind, muss von Fall zu Fall entschieden werden – ein Handbediengerät oder auch ein Multifunktionsgerät sind nur einige Beispiele, um trotz Handicap mobil zu bleiben.
Nach Erwerb der Fahrerlaubnis
Mit Erwerb der Fahrerlaubnis wird bescheinigt, dass Sie ein Fahrzeug mit einer bestimmten Sonderausstattung führen dürfen und entsprechend geschult wurden. Ein Vermerk mit Auflagen oder Beschränkungen wird vom Straßenverkehrsamt vorgenommen. Nun müssen Sie Ihr Auto vorschriftsgemäß umbauen. Nach dem Einbau von technischen Hilfen wie einem Multifunktionsdrehknopf oder Ähnlichem ist der TÜV aufzusuchen, um das Fahrzeug nach Begutachtung durch einen Sachverständigen abnehmen zu lassen.
Wissenswert
Besteht auch nur der geringste Verdacht einer Beeinträchtigung, sollten Sie sich absichern und sich gegebenenfalls eigenständig um eine Fahrerlaubnisprüfung mit Handicap kümmern weiß Hermann Frisch, für den Behindertenführerschein ausgebildeter Fahrschulexperte aus Münster: „Grundsätzlich braucht niemand den Führerschein abgeben. Der Führerschein wurde ordnungsgemäß erworben und er soll auch bis zum Lebensende beim Klienten verbleiben. Die Frage ist, ob er von seinem Führerschein noch Gebrauch machen darf. (…) So lange nichts passiert, ist alles im grünen Bereich. Aber wenn es zu einem Unfall kommt, dann haben wir §315 c StGB, der besagt, dass wenn jemand trotz eines körperlichen oder geistigen Mangels ein Fahrzeug führt und dabei Leib oder Leben eines anderen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, dass dieser mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft wird. Das ist etwas, das muss ich wirklich sagen, das darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen.“ so Herrmann Frisch Die Kosten für den Behindertenführerschein werden möglicherweise von der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft, der Agentur für Arbeit oder einem anderen Träger übernommen.
hier geht’s zu Herrn Frisch:
http://www.fahrschule-frisch.de
Fachgesellschaften:
http://www.fahrlehrerverbaende.de
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