Folge 154: Wenn der Bruch nicht heilen will

Bei seiner Arbeit im Ludmillenstift in Meppen trifft Jörg Dommershausen auf Rüdiger Althoff, einem Fachmann im Bereich der verzögerten Knochenbruchheilung. Er erklärt, was exogene Knochenbruchheilung ist und wie diese funktioniert.

Rüdiger Althoff greift bei seiner derzeitigen Arbeit auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Krankenpflege zurück. Dennoch kann auch er keine Erklärung dafür abgeben, warum Knochen manchmal nicht richtig wieder zusammenwachsen. Es gibt bekannte Faktoren, die das Zusammenwachsen beeinträchtigen können, wie Rauchen, Übergewicht und Bluthochdruck. Der entschiedenste Faktor jedoch, der sich die Heilung auswirkt, ist der Mensch selbst. Jeder Bruch ist wie jeder Patient ganz individuell und lässt sich nicht mit anderen gleichsetzen.

Auch wenn es für die Ursache von verzögerter Knochenbruchheilung keine eindeutige Erklärung gibt, so gibt es zumindest im Rahmen der Heilung verschiedene, erfolgreiche Behandlungen. Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Eine Operation:
    Die Körperstelle des Bruchs wird geöffnet und der Knochen wird stabilisiert.
  2. Die Stoßwellentherapie:
    Durch die Stoßwellen werden geringe Teile des Knochens zertrümmert, sodass die Selbstheilungskräfte des Körpers neu angeregt werden und der Knochen wieder mit dem Wachstum beginnt.
  3. Die exogene Ultraschallbehandlung:
    Dies ist der Fachbereich von Herrn Althoff. Durch die Ultraschallwellen werden die Knochenzellen zum Wachstum angeregt.

Der Vorteil der Ultraschallbehandlung liegt vor allem darin, dass diese täglich zuhause angewendet werden kann. Denn es handelt sich hierbei um eine Eigenbehandlung. Über Röntgenbilder ortet der Arzt die genaue Körperstelle ein, an der der Knochen angeregt werden muss. Diese Stelle wird markiert, sodass der Patient das handliche Ultraschallgerät einmal täglich selbst zielgenau anwenden kann. Die Behandlung ist dabei Schmerz- und Risikofrei. Ausnahmen stellen nur Tumorpatienten dar, die aufgrund der Wachstumsanregung das Ultraschallgerät nicht verwenden dürfen, da die Gefahr besteht, damit auch den Tumor anzuregen.

Die Dauer der Behandlung hängt vom Zustand der bisherigen Knochenheilung ab.
Bei frischen Brüchen reichen in er Regel 30 Tage aus, damit der Knochen gesund zusammenwächst. Bei einer verzögerten Knochenbruchheilung, bei der nach zwei bis drei Monaten noch kein zufriedenstellendes Ergebnis eingetreten ist, wird der Bruch 45-60 Tage mit dem Ultraschallgerät behandelt. Bei einer sogenannten „Pseudarthrose“ besteht der Bruch bereits seit sieben bis acht Monaten. Hier werden durchschnittlich 90 Tage Ultraschallbehandlung verordnet.

Über den Kontakt mit den Anbietern der Ultraschallgeräte erhält man Formulare, um die Kostenübernahem bei der Krankenkasse oder Unfallversicherung beantrage zu können.

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