Die heutige Folge handelt von der ambulanten Rehabiltiation und wie Patienten eine hochwertige sowie wirkungsvolle ambulante Reha-Behandlung bekommen können.
Der Begriff ambulante Rehabilitation bedeutet für den Patienten, er kann zu Hause wohnen bleiben und besucht täglich etwa vier bis sechs Stunden ein regionales Rehzentrum oder eine Rehaklinik mit Kassenzulassung. In den Reha-Einrichtungen behandeln Ärzte und Therapeuten mit allen notwendigen Maßnahmen, um Beschwerden zu lindern, die Lebensqualität zu verbessern und den Heilungsprozess wirksam zu unterstützen.
Die Maßnahmen können unter anderem Massagen, Elektrotherapien, eine psychologische Behandlung, Entspannungsübungen und Krankengymnastik umfassen. Die Vorteile für den Patienten liegen darin, dass er sein gewohntes Umfeld nicht verlassen muss und trotzdem eine effiziente und umfassende Behandlung gewährleistet wird.
Ein aktueller Rehabilitationsfall aus seinem Berufsleben hat Jörg Dommershausen sehr nachdenklich gemacht: Ein junger Motorradfahrer verunglückt schwer. Nach dem Umfall muss er sich aufgrund der schweren Verletzungen an einem Bein und am Rücken mehreren Operationen unterziehen. Im Anschluss brauchte der junge Mann für mehrere Monate ein Fixateur extern am Bein. Dieses Gestell wird außen am Bein angebracht und dient vor allem dazu, nach komplizierten Brüchen den Knochen ruhig zu stellen. Mittlerweile konnte der Fixateur extern wieder entfernt werden.
Im Verlaufe des Genesungsprozesses waren intensive therapeutische Maßnahmen notwendig, für welche die gesetzliche Krankenkasse aufkommen musste. Eine Haftpflichtversicherung oder ähnliches kam als Träger der Kosten nicht in Frage. Daher musste die gesetzliche Krankenkasse die Therapien verordnen und umsetzen. „Und da kommen wir zum Problem“ merkt Jan Dommershausen an. Der junge Student benötigt für die Rehabilitation viermal pro Woche Krankengymnastik und eine MTT, eine medizinische Trainingstherapie. In dieser Trainingstherapie wird die körperliche Leistungsfähigkeit wiederhergestellt. Dies umfasst die Koordination, Ausdauer und Beweglichkeit.
Nun verweigerte der behandelnde Arzt im September dieses Jahres eine Fortsetzung der Reha-Maßnahmen, obwohl insbesondere die Krankengymnastik dringend notwendig ist, damit der junge Patient wieder aktiv am Leben teilhaben kann. Auf Anraten von Herr Dommershausen hat der Student einen Antrag bei der Krankenkasse eingereicht, damit er die benötigte Krankengymnastik außerhalb des Regelfalles bekommen und fortsetzen kann. Eine endgültige Entscheidung seitens der gesetzlichen Krankenkasse steht noch aus. Viele Patienten suchen in diesem Zusammenhang die Schuld bei der Krankenkasse. Doch das ist nicht immer der Fall. Auch der behandelnde Arzt kann dafür verantwortlich sein. In diesem Fall liegt der Hintergrund wahrscheinlich darin, dass das Arztbudget für gesetzlich Versicherte bereits im September ausgeschöpft ist. Demnach verordnete er keine weiteren Stunden Krankengymnastik. Die Berufsauffassung des Arztes ist bei solchen Fällen mehr als fragwürdig.
Weitere Informationen zum Thema Rehabilitation finden Sie auf: www.bundesgesundheitsministerium.de
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