Folge 128 b: Nach Unfall im Ausland gelandet, was nun?

Oh je, dass kann sich kaum einer vorstellen, kann aber passieren. Wenn ihr an Ausland und Unfall denkt, kommt vielleicht für euch als erstes der letzte oder nächste Urlaub in den Sinn.

Aber es geht auch anders und das kann fatale Folgen haben. Ich berichte euch heute, wie ihr in Deutschland verunfallen könnt, im Ausland landet und dann nicht mehr zur Behandlung zurückkommt. Konkret geht es um einen Klienten, der nach seinem Unfall in Holland landet und dann geht es los. Dabei ist die Behandlung von Querschnittslähmungen in geeigneten Zentren so wichtig.

Gerade in der Anfangszeit kann es bei Querschnittsgelähmten die Chance geben, dass bei richtiger Reha, die Auswirkungen des sogenannten spinalen Schocks, langfristig zu besseren Funktionen führen können.

Hört sich komisch und schwierig an. Ist aber bei einer Querschnittslähmung wichtig. Samuel Koch berichtet in seinem Buch „Rolle vorwärts“ selbst davon, was alleine ein Muskel alles an Freiheit bedeuten kann.

Nur so nebenbei, beide Bücher von Samuel Koch sind sehr gut zu lesen. Sie lassen auch erahnen, was wichtig und unwichtig ist.

Egal. In meinem Fall ging es darum die beste und schnellste Lösung zu finden. Nachdem die gesetzliche Krankenkasse noch lange prüfen wollte, was denn nun mit dem EU-Recht und dem zwischenstaatlichen Recht so möglich ist, ging es um pragmatische Lösungen. Für den Betroffenen und nicht um zwischenstaatliche Fragen.

Ein toller Arzt aus dem Belegungsmanagement des BG-Klinikum Hamburg hatte schon eine genaue Idee wie es im Sinne des Betroffenen gut laufen kann.

Fehlten nur noch ein Hubschrauberflug und eine Kostenzusage dafür und ein Bett im Querschnittsgelähmtenzentrum des BG-Klinikum Hamburg.

Die Mitarbeiterin der Versicherung hat fantastisch reagiert und gleich gesagt: „Wir machen das, es geht hier darum zu helfen!“. Ein Schreiben über die Kostenzusage ging keine 15 Minuten später an das Belegungsmanagement des BG-Klinikum Hamburg.

Glück im Unglück, das auch noch rasch ein Bett im Querschnittsgelähmtenzentrum des BG-Klinikum Hamburg frei wurde.

Jetzt kann der Betroffene innerhalb weniger Tage die Behandlung erhalten, die er benötigt.

Machen wir uns aber nichts vor. Hier ging es gut, in vielen anderen Fällen warten Menschen auf dringend benötigte Behandlungsplätze. Und auch ich musst in der Vergangenheit schon mitfiebern, dass ein Platz frei wird, um zum Behandlungserfolg zu kommen.

Deswegen eine Bitte:

Dieser Fall zeigt, dass ihr auch einmal unfreiwillig im Ausland behandelt werden könnt. Klärt euren (Zusatz-) Versicherungsstatus, damit eurer Rückkehr bürokratische Hürden nicht im Wege stehen.

Schlüsselwörter:
Querschnittslähmung, BG-Klinikum Hamburg, Unfall im Ausland, EU- Recht, zwischenstaatliches Recht, Rücktransport